Kursangebot | Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung | Rechtsänderungen durch das MoPeG

Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung

Rechtsänderungen durch das MoPeG

Rechtsänderungen durch das MoPeG für das Feststellungsverfahren = Geltung für alle ab dem 01.01.2024 vorzunehmenden Rechtshandlungen und Verwaltungsakte

--Hinweis auf die Neufassung des AEAO zu den §§ 179ff AO--

Nach dem Prinzip der transparenten Besteuerung unterliegen die auf Ebene einer Personenvereinigung erzielten Einnahmen und Einkünfte nicht bei der Personenvereinigung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer, sondern bei ihren Gesellschaftern oder Gemeinschaftern (eine Ausnahme gilt nur im Fall einer Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG).

Im Gewinnfeststellungsverfahren oblagen die Rechte und Pflichten daher bislang grds. den Gesellschaftern, Gemeinschaftern oder Mitgliedern der Personenvereinigung. Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens wurden aber die Geschäftsführer oder der von den Feststellungsbeteiligten bestellte Empfangsbevollmächtigte in die Verantwortung genommen. Die Personenvereinigung wurde nur im Bereich der Betriebssteuern (insbesondere Umsatz- und Gewerbesteuer) als Steuerpflichtiger behandelt.

Aufgrund der durch das MoPeG „begründeten“ zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit der am Rechtsverkehr teilnehmenden Personengesellschaften sollen rechtsfähige Personenvereinigungen im gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren künftig stärker eingebunden werden: