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Handelsbilanz und Steuerbilanz
Handelsbilanz
Die Bilanz nach HGB gibt den Stand des Vermögens und der Schulden zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt, dem sog. Stichtag, wieder. Die zum Stichtag bilanzierten Werte verändern sich im Laufe der Geschäftstätigkeit. Dabei bewirkt jede Änderung einer Position die Änderung mindestens einer weiteren Position in der Bilanz.
Die Bilanzierungspflicht ist in § 242 HGB geregelt. Diese Vorschrift verlangt die Aufstellung einer Bilanz zu Beginn der Geschäftstätigkeit und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres.
Steuerbilanz
Die Steuerbilanz hingegen ist eine Aufstellung des Betriebsvermögens auf Grundlage des Steuerrechts (insbesondere des Einkommensteuergesetzes). Dabei richtet sich die Steuerbilanz im Gegensatz zur Handelsbilanz an das Finanzamt.
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