Die wirtschaftliche Belastung ist eine zwingende Voraussetzung für den Abzug als Sonderausgaben. Stehen Zahlungen etwa eine Gegenleistung gegenüber, so ist der Steuerpflichtige nicht wirtschaftlich belastet und er kann die Ausgaben nicht als Sonderausgaben geltend machen.
Beispiel
Hans kauft sich für seine erste Berufsausbildung eine Reihe von Büchern im Wert von 800 €. Die Aufwendungen bekommt er jedoch von seinem Chef erstattet.
Hans ist durch die Zahlung nicht wirtschaftlich belastet, da er die Aufwendungen erstattet bekommt. Er kann die Ausgaben somit nicht als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG geltend machen.