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Steuerberatungskosten
Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies war nur bis zum Veranlagungszeitraum 2005 möglich. Steuerberatungskosten können jedoch, sofern sie mit der Ermittlung steuerlicher Einkünfte im Zusammenhang stehen, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies gilt beispielsweise für Beratungskosten im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie (Werbungskosten) oder auch mit einem Einzelunternehmen (Betriebsausgaben).
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