ZU DEN KURSEN!

Einkommensteuer - Zeitpunkt des Sonderausgabenabzugs

Kursangebot | Einkommensteuer | Zeitpunkt des Sonderausgabenabzugs

Einkommensteuer

Zeitpunkt des Sonderausgabenabzugs

Sonderausgaben sind nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 EStG grundsätzlich im Zeitpunkt der Leistung abzuziehen. Bestimmte Sonderausgaben wie beispielsweise die Kirchensteuer können erstattet werden. In diesen Fällen kürzt die Finanzverwaltung zunächst abziehbare Sonderausgaben der gleichen Art im Veranlagungszeitraum der Erstattung. Der Ansatz gilt jedoch nur für gleichartige Sonderausgaben. In anderen Fällen ist eine Korrektur gemäß § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO rückwirkend für das Jahr der Zahlung vorzunehmen.