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Einkommensteuer - Kinder und die Sonderausgaben

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Einkommensteuer

Kinder und die Sonderausgaben

Zusätzlich zu den Freibeträgen können Eltern Kosten für die Betreuung von Kindern, Schulgeldzahlungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung des Nachwuchses absetzen.