ZU DEN KURSEN!

Einkommensteuer - Voraussetzungen der Inanspruchnahme

Kursangebot | Einkommensteuer | Voraussetzungen der Inanspruchnahme

Einkommensteuer

Voraussetzungen der Inanspruchnahme

Profitieren können von der zusätzlichen Altersvorsorge in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte sowie Beamte, § 10a Abs. 1 S. 1 EStG. Somit sind hiervon selbständig Tätige oder Gewerbetreibende ausgenommen. Hierfür hat der Gesetzgeber die sogenannte Rürup-Rente eingeführt.

Gemäß § 82 EStG müssen die entsprechenden Altersvorsorgeprodukte zertifiziert sein im Sinne des § 5 Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes.