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Einkommensteuer (Vertiefung) - Gewerblicher Grundstückshandel ohne Überschreitung der Grenze

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Einkommensteuer (Vertiefung)

Gewerblicher Grundstückshandel ohne Überschreitung der Grenze

Auch bei der Veräußerung von weniger als vier Objekten in zeitlicher Nähe zu ihrer Errichtung kann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen, z.B. in den folgenden Fällen:

  • Das Grundstück mit einem darauf vom Veräußerer zu errichtenden Gebäude wird bereits vor seiner Bebauung verkauft. Als Verkauf vor Bebauung ist ein Verkauf bis zur Fertigstellung des Gebäudes anzusehen.
  • Das Grundstück wird von vornherein auf Rechnung und nach Wünschen des Erwerbers bebaut.
  • Das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erbringt erhebliche Leistungen für den Bau, die nicht wie unter fremden Dritten abgerechnet werden.
  • Das Bauvorhaben wird nur kurzfristig finanziert.
  • Der Steuerpflichtige beauftragt bereits während der Bauzeit einen Makler mit dem Verkauf des Objekts.
  • Vor Fertigstellung wird ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen.
  • Der Steuerpflichtige übernimmt über den bei Privatverkäufen üblichen Bereich hinaus Gewährleistungspflichten.
  • Unmittelbar nach dem Erwerb des Grundstücks wird mit der Bebauung begonnen und das Grundstück wird unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten veräußert.
  • Bei der Errichtung von Großobjekten entspricht die Tätigkeit des Stpfl. der eines Bauträgers.

Der Steuerpflichtige hat bei derartigen Sachverhaltsgestaltungen bereits bei der Errichtung des Objekts in Veräußerungsabsicht gehandelt.