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Einkommensteuer (Vertiefung) - Kein gewerblicher Grundstückshandel trotz Überschreitung der Grenze

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Einkommensteuer (Vertiefung)

Kein gewerblicher Grundstückshandel trotz Überschreitung der Grenze

Unter bestimmten Bedingungen ist ein gewerblicher Grundstückshandel ausnahmsweise trotz Überschreiten der "Drei-Objekt-Grenze" dann nicht anzunehmen, wenn auf Grund besonderer vom Steuerpflichtigen darzulegender Umstände eindeutige Anhaltspunkte gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht sprechen.

Die Finanzverwaltung erkennt derartige Umstände in der vom Veräußerer selbst vorgenommenen langfristigen – über fünf Jahre hinausgehenden – Vermietung eines Wohnobjekts an. Indiz für eine auf Dauer angelegte Wohnnutzung können auch vom Stpfl. durchgeführte Baumaßnahmen sein, die individuell auf dessen besondere Wohnbedürfnisse ausgerichtet sind.

Im Umkehrschluss sind jedoch beispielsweise eine plötzliche Erkrankung, Finanzierungsschwierigkeiten, schlechte Vermietbarkeit, Scheidung, nachträgliche Entdeckung von Baumängeln, unvorhergesehene Notlagen im Regelfall nicht geeignet, die auf Grund des zeitlichen Abstands der maßgebenden Tätigkeiten vermutete (bedingte) Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt der Anschaffung oder Errichtung auszuschließen.