Wird ein Gewerbebetrieb von nur einer Person betrieben, handelt es sich bei dem Gewerbebetrieb um ein Einzelunternehmen. Bei diesem Einzelunternehmen handelt es sich um gewerbliche Einkünfte nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 15 Abs. 2 EStG.
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