Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) ist mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Als weitere rechtliche Grundlage ist das BMF-Schreiben v. 21.05.2019 - IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :001 BStBl 2019 I S. 527 zu nennen (nachfolgend „BMF-Schreiben“).
Durch das InvStRefG wird das Transparenzprinzip in seiner Allgemeingültigkeit aufgegeben. Das Transparenzprinzip sollte die Besteuerung der Fondsanlage der einer Direktanlage gleichstellen. Nunmehr kennzeichnen zwei Besteuerungssysteme das Investmentsteuergesetz: das grundsätzliche intransparente Besteuerungssystem, das für (Publikums-)Investmentfonds gilt und das ausnahmsweise transparente für Spezial-Investmentfonds, wenn dieser die Transparenzoption ausübt.
Als Einstieg in die Thematik des Investmentsteuerrechts schauen wir uns ein Einführungsvideo an.