Hinweis
Vollständigkeitshalber werden hier lediglich die Grundlagen der verschiedenen Arten der persönlichen Steuerpflicht dargestellt. Ausführliche Informationen erwarten Sie im Kurs Internationales Steuerrecht und Grundlagen der Einkommensteuer .
Im Einkommensteuerrecht wird zwischen fünf verschiedenen Arten der persönlichen Steuerpflicht unterschieden. Die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG sowie die beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG zählen zu den bedeutsamsten.
Hierbei unterscheidet das Einkommensteuergesetz drei Arten der unbeschränkten Steuerpflicht:
- Die "normale" unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1Abs.1 EStG,
- die "erweiterte" unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1Abs.2 EStG und
- die "fiktive" unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1Abs.3 und §1a EStG.
Beschränkte Steuerpflicht:
- Die "normale" beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG und
- die "erweiterte" beschränkte Steuerpflicht im Sinne des AStG.