Hinweis
Vollständigkeitshalber werden hier lediglich die Grundlagen der verschiedenen Arten der persönlichen Steuerpflicht dargestellt. Ausführliche Informationen erwarten Sie im Kurs Internationales Steuerrecht und Grundlagen der Einkommensteuer.
Prüfungstipp
Da das Internationale Steuerrecht eine sehr hohe Prüfungsrelevanz für das Steuerberaterexamen hat, betrachten wir im folgenden drei Lernvideos auch im Einkommensteuerkurs dazu. Zunächst das Prüfungsschema allgemein und anschließend zwei Beispiele.
Im Einkommensteuerrecht wird zwischen fünf verschiedenen Arten der persönlichen Steuerpflicht unterschieden. Die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG sowie die beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG zählen zu den bedeutsamsten.
Hierbei unterscheidet das Einkommensteuergesetz drei Arten der unbeschränkten Steuerpflicht:
- Die "normale" unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1Abs.1 EStG,
- die "erweiterte" unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1Abs.2 EStG und
- die "fiktive" unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1Abs.3 und §1a EStG.
Beschränkte Steuerpflicht:
- Die "normale" beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG und
- die "erweiterte" beschränkte Steuerpflicht im Sinne des AStG.