Der Grundsatz der Besteuerung des Welteinkommens und der Besteuerung inländischer Einkünfte wird jedoch durch Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durchbrochen (§ 2 AO). Doppelbesteuerungsabkommen (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) sind bilaterale völkerrechtliche Verträge i. S. d. Art. 59 Abs. 2 GG. DBA haben die Funktion, Doppelbesteuerungen, die grundsätzlich durch die beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht derselben Einkünfte in unterschiedlichen Ländern entstehen würden, zu vermeiden. Näheres hierzu im Kurs Internationales Steuerrecht.
Nun das Prüfungsschema zum Doppelbesteuerungsabkommen.