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Einkommensteuer (Vertiefung) - Treuhandmodell, Doppelstöckigkeit und Verlustabzug bei PersG

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Einkommensteuer (Vertiefung)

Treuhandmodell, Doppelstöckigkeit und Verlustabzug bei PersG

Im Rahmen des Grundlagenkurses wurde bereits ausführlich das Konstrukt der Mitunternehmerschaft im Einkommensteuerrecht behandelt.

Es hat sich dabei gezeigt, dass sich durch die Zweistufigkeit der Gewinnermittlung und der Zuordnung von Wirtschaftsgütern und den damit verbundenen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu den verschiedenen Sphären ein hoher Grad an Komplexität ergibt. Der nachfolgende Abschnitt vertieft die Thematik noch einmal, indem doppelstöckige Personengesellschaften betrachtet werden, d.h. die Beteiligung einer Mitunternehmerschaft an einer anderen Mitunternehmerschaft.

Der Schlüsselfaktor liegt bei dieser Konstruktion wiederum in der Komplexität durch eine weitere zusätzliche Ebene.

Des Weiteren wird das sogenannte Treuhandmodell erläutert. Eine besondere Bedeutung kommt bei Personengesellschaften der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen den verschiedenen Ebenen zu, weshalb diese auch erklärt wird. Im Rahmen von Mitunternehmerschaften gelten dabei für beschränkt haftende Mitunternehmer besondere Regelungen zur Verlustnutzung, die ebenfalls in einem nachfolgenden Unterkapitel dargestellt werden. Sie sollten vor der Bearbeitung des Abschnitts daher mit den Grundlagen zur Mitunternehmerschaft und den Personengesellschaften aus dem Grundlagenkurs vertraut sein.

Expertentipp

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Das Thema Personengesellschaften ist so gut wie jedes Jahr Gegenstand der Steuerberaterprüfung, und auch in der Steuerfachwirtprüfung kommt es immer häufiger vor. Es kommen hierbei auch immer wieder Fälle von mehrstöckigen Mitunternehmerschaften vor. Die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen den verschiedenen Sphären kommt so gut wie ausnahmslos jedes Jahr vor. Sie sollten daher die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen den verschiedenen Ebenen einer Mitunternehmerschaft sehr gut beherrschen.