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Europarecht (Mündliche Prüfung) - Grundlagen und Mitgliedschaft in der EU

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Europarecht (Mündliche Prüfung)

Grundlagen und Mitgliedschaft in der EU

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Grundzüge des Rechts der Europäischen Union“ ist ein weiteres Prüfungsgebiet nach § 37 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 StBerG der Steuerberaterprüfung, welches regelmäßig Bestandteil in der mündlichen Prüfung ist. Erfahrungsgemäß kann das EU-Recht sowohl im Kurzvortrag als auch bei Fragen im Prüfungsgespräch auftreten.

 

Aus den Vorjahresprotokollen ergeben sich folgende Themen von Kurzvorträgen:

  • Organe der Europäischen Union – Aufgaben und deren Zusammensetzung
  • Verhältnis des EU-Rechts zum deutschen Recht
  • Bedeutung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie für das nationale Umsatzsteuerrecht

 

Im Rahmen der Fragerunde im Prüfungsgespräch wurden in den letzten Jahren wiederholt folgende Bereiche thematisiert:

 

  • Europäische Union (Wesen, Rechtsnatur, Entwicklung, insbesondere Mitgliedstaaten, BREXIT, Unterschied Europäische Union (EU) und Europäische Gemeinschaft (EG))
  • Organe der Europäischen Union (Aufzählung, Aufgaben, insbesondere des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), einschließlich Verfahrensarten und Bindungswirkung seiner Entscheidungen)
  • Arten von EU-Recht (Abgrenzung primäres und sekundäres EU-Recht, insbesondere Wesen und Wirkung)
  • Sekundärrecht (Unterschied Verordnungen und Richtlinien, richtlinienkonforme Auslegung, unmittelbare Anwendung von Richtlinien)
  • Primärrecht
  • Grundfreiheiten (einschließlich Problem der Inländerdiskriminierung)
  • Harmonisierung von Steuern (Aufzählung, Gründe)