Im nachfolgenden Kapitel geht es über die sachliche und persönliche Steuerpflicht im Gewerbesteuergesetz. Im vorherigen Kapitel haben wir uns mit der Frage des Steuergegenstandes befasst, insbesondere dem Gewerbebetrieb im Inland gemäß den §§ 2 und 35a des Gewerbesteuergesetzes.
Bei der persönlichen Steuerpflicht spielt der Unternehmer (natürliche Person, Personengesellschaften und juristische Personen) eine wichtige Rolle. Wir prüfen das Steuerschuldverhältnis im Sinne des § 5 des Gewerbesteuergesetzes.