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Gewerbesteuer - Befreiungen von der Gewerbesteuer

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Gewerbesteuer

Befreiungen von der Gewerbesteuer

Wenn ein Betrieb ein Gewerbebetrieb ist, so ist er grundsätzlich damit auch gewerbesteuerpflichtig. Hiervon existieren einige Ausnahmen, nämlich die nach § 3 GewStG von der Gewerbesteuer befreiten Betriebe.

Persönliche Steuerbefreiungen ergeben sich aus dem § 3 GewStG und §§ 12a und 13 GewStDV sowie R 3.0 GewStR.

So regelt § 3 Nr. 6 GewStG die Befreiung von der Gewerbesteuer für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken i.S.d. §§ 51 bis 58 AO dienen. Ausgenommen sind deren wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe.

Hinweis

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Die Steuerbefreiungen nach § 3 GewStG bestehen i.d.R. für staatliche Unternehmen.