Inhaltsverzeichnis
Begriff „Internationales Steuerrecht“
Prüfungstipp
Auf den ersten Blick scheint das Internationale Steuerrecht als "Exotenthema" keine Prüfungsrelevanz zu haben. Die Erfahrungen vergangener Jahre zeigen aber, dass Prüfer vermehrt auch grenzüberschreitende Sachverhalte prüften. Im Jahre 2017 spielte der Einkommensteuerteil der schriftlichen Prüfung ausschließlich im internationalen Steuerrecht. Es erscheint – auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Praxisrelevanz – geboten, jedenfalls die wesentlichen Grundzüge und Vorschriften mit Auslandsbezug zu kennen.
Das Internationale Steuerrecht hat wie erwähnt eine sehr hohe Prüfungsrelevanz für das Steuerberaterexamen. Sie prüfen es nach dem folgenden Schema: (Das erste Video behandelt das Prüfungsschema allgemein und anschließend folgen zwei Videos mit Fallbeispielen.)
„Business goes global – taxes stay local“ – dieses Zitat beschreibt sehr gut, womit sich das internationale Steuerrecht befasst. Unternehmen tätigen Geschäfte mit dem Ausland, investieren im Ausland, expandieren im Ausland. Aber nicht nur Unternehmen, auch Privatpersonen arbeiten im Ausland, verlagern ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland, Investieren im Ausland. Spiegelbildlich tun dies auch ausländische Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland. In all diesen Konstellationen stellt sich die Frage nach der Besteuerung. Wem steht das Besteuerungsrecht an den Einkünften zu? Und in welchem Umfang? Und wie hat der jeweils andere Staat mit dieser Situation umzugehen?
Schauen wir uns zunächst die Grundlagen im folgenden Video an:
Der Begriff des internationalen Steuerrechts beschreibt kein eigenständiges „Rechtssystem“ sondern befasst sich vielmehr mit der Frage, wie die bestehenden Steuerkategorien (bspw. das Einkommensteuerrecht) bei internationalen bzw. grenzüberschreitenden Sachverhalten anzuwenden sind. Es gibt deshalb kein Internationales Steuergesetz, das zur Anwendung kommen könnte. Rechtsquellen des internationalen Steuerrechts finden sich überwiegend im EStG, im AStG und auch in der AO. Daneben bestehen aber auch noch weitere Rechtsquellen bspw. im ErbStG. Des Weiteren existieren zwischen verschiedenen Staaten internationale völkerrechtliche Verträge (Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)), die im Rahmen der Besteuerung eine Rolle spielen. Auch die immer mehr zunehmenden EU-Regelungen in Form von Richtlinien und Verordnungen sowie die EU-Grundfreiheiten und EU-Grundrechte sind bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu beachten
Um die Fragen und Problemkreise des internationalen Steuerrechts zu verstehen bedarf es zunächst der Klarstellung einiger grundlegenden Begriffe.
Sachverhaltskonstellationen
Im internationalen Steuerrecht sind grundsätzlich zwei Sachverhaltskonstellationen auseinanderzuhalten:
- (i) der Outbound-Fall und
- (ii) der Inbound-Fall.
Unter einem Outbound-Sachverhaltversteht man eine Konstellation, in der ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger Investitionen im Ausland tätigt und aus diesen Einkünfte erzielt.
Beispiel
Der in Köln wohnende X kauft Aktien eines amerikanischen Softgetränke-Herstellers und erzielt hieraus Dividenden. Der in Aachen ansässige D arbeitet in einem Labor im niederländischen Venlo und erzielt hieraus Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Inbound-Sachverhalteine Konstellation dar, in der ein Steuerausländer Investitionen im (deutschen) Inland tätigt und hieraus Einkünfte erzielt.
Beispiel
Der in Paris wohnende Z kauft Aktien eines deutschen Bierfabrikanten und erzielt hieraus Dividenden. Der in Venlo ansässige O arbeitet in einem Labor in Aachen und erzielt hieraus Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
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