Die Fristen für die Beantragung von Vorsteuervergütungen aus dem ehemaligen Gemeinschaftsgebiet Großbritanniens für das Jahr 2020 variierten je nach Mitgliedsland, wobei der Stichtag entweder der 31. März 2021 oder der 30. September 2021 war. Inländische Unternehmer müssen sich im jeweiligen Mitgliedsland registrieren, um Vorsteuervergütungen zu beantragen, wobei die Anträge elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingereicht werden müssen. Es gibt Mindestbeträge für die Vorsteuervergütung, und detaillierte Informationen zu den erforderlichen Angaben sind auf der Website des BZSt verfügbar, wobei die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung innerhalb von vier Monaten nach Antragseingang erfolgt.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
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