Bei Korrekturen nach § 175 AO werden die Berichtigungen nicht durch Änderungen in diesem Jahr oder diesem Steuerfall begründet, sondern quasi durch Einflüsse "von außen".
Bei Korrekturen nach § 175 AO werden die Berichtigungen nicht durch Änderungen in diesem Jahr oder diesem Steuerfall begründet, sondern quasi durch Einflüsse "von außen".