Aktuelle Rechtsprechung und Prüfungstipps

Hier erfährst du alles rund um aktuelle BFH-Rechtsprechung und erhältst wertvolle Tipps für deine Prüfung im Steuerrecht.
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    Nießbrauch als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung | BFH-Urteil vom 22.10.2025, II R 5/22

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    Mit Urteil vom 22.10.2025, II R 5/22 konkretisiert der BFH seine Rechtsprechung zur grunderwerbssteuerlichen Gegenleistung i. S. d. § 8, § 9 GrEStG im Kontext von Erbbaurechten und dinglichen Nutzungsrechten. Im Zentrum der Entscheidung steht die bislang nicht höchstrichterlich geklärte Frage, ob ein zum Erwerbszeitpunkt noch nicht dinglich entstandenes (weil nicht eingetragenes) Nießbrauchrecht als Gegenleistung zu qualifizieren ist. Die Entscheidung hat erhebliche Praxisrelevanz, da sie die Abgrenzung zwischen schuldrechtlichen Verpflichtungen und dinglich bestehenden Belastungen i. S. d. § 9 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG weiter schärft und zugleich die Bedeutung des Eintragungszeitpunkts im Grundbuch für die grunderwerbssteuerliche Bemessungsgrundlage betont.

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    Zur Aufzeichnungspflicht für die Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers eines selbstständig tätigen Steuerpflichtigen | BFH-Urteil vom 24.03.2026, VIII R 6/24

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    Mit Urteil vom 24.03.2026, VIII R 6/24 hat der VIII. Senat des BFH die Anforderungen konkretisiert, denen Steuerpflichtige entsprechen müssen, um Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer i. R. d. Einnahme-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) als Betriebsausgaben abziehen zu können. Der Senat verlangt, dass sämtliche Aufwendungen für das Arbeitszimmer und dessen Ausstattung einzeln und zeitnah in einer besonderen Spalte der Ausgabenaufzeichnungen oder zumindest gebündelt in einem gesonderten schriftlichen oder digitalen Dokument festgehalten werden. Eine einfache Belegsammlung genügt nicht. Der folgende Beitrag stellt die Gerichtsentscheidung vor, ordnet sie in die bisherige Rechtsprechung ein und zeigt die Konsequenzen für die steuerliche Beratungspraxis.

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    § 8b Abs. 3 S. 4 KStG erfasst keine Zinsforderungen – Nahestehen i. S. v. § 8b Abs. 3 S. 5 KStG bei Beteiligung natürlicher Personen | BFH-Urteil vom 01.04.2026, I R 11/24

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    Mit Urteil vom 01.04.2026 hat der I. Senat des BFH zwei für die Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG grundlegende Rechtsfragen entschieden. Zum einen stellt der BFH klar, dass Gewinnminderungen aus Zinsforderungen grundsätzlich weder von § 8b Abs. 3 S. 4 KStG noch von § 8b Abs. 3 S. 7 KStG erfasst werden. Zum anderen lehnt der Senat eine Ausdehnung des § 8b Abs. 3 S. 5 KStG auf Konstellationen ab, in denen die gesellschaftsrechtliche Verbindung ausschließlich über eine natürliche Person vermittelt wird. Das Urteil schränkt damit den Anwendungsbereich der Verlustabzugsbeschränkungen erheblich ein und verweist die Sache an das Finanzgericht zurück, weil noch zu prüfen ist, ob die Darlehensgewährungen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung geführt haben.

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    Zur teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG – Anwendung der sog. modifizierten Trennungstheorie | BFH-Urteil vom 11.12.2025, IV R 17/23

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    Die steuerliche Behandlung teilentgeltlicher Übertragungen betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter zählt seit Jahren zu den besonders streitanfälligen Bereichen des Umwandlungssteuerrechts und der Besteuerung von Mitunternehmerschaften. Im Zentrum steht die Frage, ob und in welchem Umfang stille Reserven aufzudecken sind, wenn ein Wirtschaftsgut zu einem Entgelt unterhalb des Verkehrswerts, jedoch nicht vollständig unentgeltlich übertragen wird. Mit seinem Urteil vom 11.12.2025, IV R 17/23 hat der BFH nunmehr eine grundlegende Weichenstellung vorgenommen und sich ausdrücklich für die Anwendung der modifizierten Trennungstheorie ausgesprochen. Die Entscheidung bringt nicht nur Klarheit in eine langjährige dogmatische Auseinandersetzung, sondern hat erhebliche praktische Konsequenzen für Umstrukturierungen innerhalb von Mitunternehmerschaften.

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    Unentgeltliche Ratenzahlungsvereinbarung: Grundsätzlich keine Einkünfte aus Kapitalvermögen | BFH-Urteil vom 24.03.2026, VIII R 30/24

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    Mit Urteil vom 24.03.2026 hat der VIII. Senat des BFH seine bisherige Rechtsprechung zur einkommensteuerlichen Behandlung unverzinslicher Kaufpreisstunden grundlegend geändert. Der BFH entscheidet, dass bei einer ausdrücklich vereinbarten zinslosen Ratenzahlung grundsätzlich weder Einkünfte aus Kapitalvermögen noch ein steuerpflichtiger Rückzahlungsgewinn entstehen. Zugleich stellt der Senat klar, dass § 12 Abs. 3 BewG keine Grundlage für die fiktive Ermittlung steuerpflichtiger Zinsanteile bietet. Das Urteil hat erhebliche Bedeutung für Grundstücksübertragungen und sonstige Veräußerungen im Privatvermögen, insbesondere innerhalb der Familie.

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    Zur Entgeltlichkeit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils | BFH-Urteil vom 15.01.2026, IV R 25/23

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    Die steuerliche Behandlung der Übertragung von Mitunternehmeranteilen gehört zu den klassischen Problemfeldern des Ertragsteuerrechts. Insbesondere die Abgrenzung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung i. S. d. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG hat erhebliche Konsequenzen für die Realisierung stiller Reserven. Das hier zu besprechende BFH-Urteil vom 15.01.2026, IV R 25/23 greift diese Problematik erneut auf und konkretisiert die Anforderungen an die Annahme einer Gegenleistung in Gestalt der Übernahme von Verbindlichkeiten. Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob die Übernahme sog. „aktivistischer Darlehenskonten“ durch den Erwerber eines Kommanditanteils eine entgeltliche Anteilsübertragung begründet oder ob es sich – mangels tatsächlicher Rückzahlungsverpflichtung – um eine unentgeltliche Übertragung handelt.

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    Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags | BFH-Urteil vom 01.10.2025, X R 16, 17/23

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    Das BFH-Urteil vom 01.10.2025 (X R 16, 17/23) behandelt eine in der Praxis hochrelevante und bislang umstrittene Auslegungsfrage zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: die Bestimmung des maßgeblichen Gewinnbegriffs für die Einhaltung der Gewinngrenze von 200.000 €. Der X. Senat stellt klar, dass unter dem Begriff „Gewinn“ i. S. d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG der steuerliche Gewinn (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) zu verstehen ist und damit auch außerbilanzielle Korrekturen – insbesondere die Hinzurechnung der Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG) – einzubeziehen sind. Damit erteilt der BFH einer in der Literatur und Beratungspraxis teilweise vertretenen Auffassung eine Absage, die allein auf den Steuerbilanzgewinn abstellen wollte.

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    Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug, wenn anstelle des Firmenwagens der Privatwagen genutzt wird | BFH-Urteil vom 21.01.2026, VI R 30/24

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    Mit Urteil vom 21.01.2026 hat der VI. Senat des BFH entschieden, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatfahrzeug regelmäßig nicht als Werbungskosten abziehbar sind, wenn dem Arbeitnehmer ein Firmenwagen zur Verfügung steht und ihm bei dessen Nutzung keine eigenen Kosten entstanden wären. Das Urteil konkretisiert die Reichweite des § 9 Abs. 5, § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung und verschärft zugleich die Anforderungen an die steuerliche Anerkennung privat motivierter „Über-Kreuz-Nutzungen“ von Fahrzeugen.

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    Innergemeinschaftliche Lieferung: Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz | BFH-Urteil vom 18.12.2025, V R 3/25

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    Die umsatzsteuerliche Behandlung innergemeinschaftlicher Lieferungen zählt zu den klassischen Problemfeldern des Mehrwertsteuerrechts. Dies gilt insbesondere für den sogenannten Abholfall, in dem der Abnehmer oder dessen Beauftragter die Ware beim Lieferanten abholt und in einen anderen Mitgliedsstaat verbringt. In diesen Konstellationen treten regelmäßig Nachweisprobleme auf, die nicht selten zur Versagung der Steuerfreiheit führen. Vor diesem Hintergrund kommt der Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der Unternehmer auf den Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG berufen kann, erhebliche praktische Bedeutung zu. Mit Urteil vom 18.12.2025 (V R 3/25) hat der BFH eine grundlegende Klarstellung getroffen: Die Gewährung von Vertrauensschutz setzt nicht voraus, dass der Unternehmer im Besitz einer Gelangensbestätigung ist. Damit widerspricht der BFH der bislang vielfach vertretenen Auffassung, wonach gerade dieses Nachweismittel eine zentrale Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bzw. des Vertrauensschutzes darstellt.

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    Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommenem Wohnrecht | BFH-Urteil vom 22.10.2025, II R 32/22

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    Mit Urteil vom 22.10.2025, II R 32/22 hat der BFH eine praxisrelevante Frage zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage entschieden. Im Zentrum steht die Behandlung eines vom Erwerber übernommenen persönlichen Wohnungsrechts und dessen Einordnung als Gegenleistung. Die Entscheidung schafft Klarheit hinsichtlich der Abgrenzung zu dauernden Lasten i. S. d. § 9 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 GrEStG und bestätigt zugleich die weit gefasste Definition der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht.

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