
Die rot eingebundenen Standardwerke des Verlags C.H.Beck kennt in der Steuerberaterprüfung jeder. Für seine Prüfung 2025 nutzte Alexander Johnston jedoch ein anderes System, dass er in diesem Beitrag vorstellt.

Dünnes Gesetzespapier und Textmarker sind keine gute Kombination: Die Farbe schlägt durch, die Rückseite ist unleserlich. Alexander Johnston empfiehlt in diesem Beitrag Textmarker und Fähnchen, mit der diese Probleme vermieden werden können.

Mit Urteil vom 04.12.2025, IX R 9/24 hat der IX. Senat des BFH eine wichtige Entscheidung zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückübertragung eines Erbbaurechts getroffen. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen (1) steuerbaren Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 a) EStG und (2) nicht steuerbaren Vermögensumschichtungen (insbesondere die Veräußerung eines Wirtschaftsguts außerhalb des § 23 EStG). Die Entscheidung ist insbesondere für vermögensverwaltende Personengesellschaften sowie für Gestaltungen im Bereich von Erbbaurechten und langfristigen Mietverhältnissen von erheblicher Bedeutung.

Alexander Johnston hat 2025 die schriftliche Steuerberaterprüfung digital abgelegt – und bestanden. Hier teilt er seine Erfahrungen zu Arbeitsplatz, Gesetzen, Tastatur und den kleinen Tricks, die in der Prüfung den Unterschied machen.

Mit Beschluss vom 17.12.2025, I B 17/24 hat der BFH eine seit Jahren diskutierte Abgrenzungsfrage klargestellt und zugleich gefestigt: die Reichweite des Anscheinsbeweis bei der privaten Nutzung betrieblicher Pkw durch Gesellschafter-Geschäftsführer im Kontext der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die restriktivere Rechtsprechung des VI. Senats zum lohnsteuerlichen Nutzungsvorteil auf die vGA-Ebene übertragbar ist. Der BFH verneint dies ausdrücklich und bestätigt die bisherige Linie des I. Senats. Die Entscheidung hat erhebliche praktische Bedeutung, da sie die Verteidigungsmöglichkeiten gegen vGA-Hinzurechnungen bei fehlenden Fahrtenbüchern oder unzureichender Organisation weiter einschränkt.

Mit Urteil vom 09.09.2025, VI R 7/23 hat der VI. Senat des BFH eine praxisrelevante und bislang nicht höchstrichterlich entschiedene Frage geklärt: Vom Arbeitnehmer getragene Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage mindern nicht den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach § 8 Abs. 2 S. 2, 3 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG. Zugleich rückt der Senat von früheren – lediglich beispielhaften – Einordnungen der Garagenmiete als Teil der Gesamtkosten i. S. d. Fahrtenbuchmethode ab. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Lohnabrechnungspraxis sowie für laufende und künftige Lohnsteuer-Außenprüfungen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Die Ergebnisse der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2025 liegen vor. Wir haben die Daten aus Bayern und Baden-Württemberg ausgewertet – zusammen über 1.100 Kandidaten. Das Ergebnis: eine historische Verschiebung bei den Prüfungstagen, eine klare Schwachstelle bei den Ertragsteuern – und spannende neue Themen, die Kandidaten für 2026 und 2027 kennen sollten.

Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG gehört zu den praxisrelevantesten Sonderregelungen des Umsatzsteuerrechts. Insbesondere bei Bauleistungen führt die Vorschrift regelmäßig zu Abgrenzungs- und Anwendungsproblemen, da sowohl der sachliche als auch der persönliche Anwendungsbereich komplex ausgestaltet ist. Trotz zahlreicher Klarstellungen durch Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgeber bleibt § 13b UStG ein erhebliches Risikofeld für leistende Unternehmer und Leistungsempfänger. Der folgende Beitrag stellt die Grundsystematik der Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG dar, beleuchtet zentrale Abgrenzungsfragen und zeigt typische Praxisprobleme auf. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Mit Urteil vom 20.03.2025 (VI R 25/23) hat der BFH eine für die Praxis bedeutsame Entscheidung zur abkommensrechtlichen Einordnung der Einkünfte angestellter Künstler im öffentlichen Dienst getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein in Luxemburg bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts angestellter Orchestermusiker unter die Sondervorschrift für Künstler i. S. d. Art. 16 DBA-Luxemburg (2012) fällt oder ob das Besteuerungsrecht nach der allgemeinen Regelung für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bzw. nach der Kassenstaatsregelung zu bestimmen ist. Der BFH bejaht die Künstlereigenschaft und ordnet die Einkünfte dem Anwendungsbereich des Art. 16 DBA-Luxemburg (2012) zu, mit der Folge zur Anwendung der Anrechnungsmethode. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Mit Urteil vom 08.10.2025 hat der BFH entschieden, dass die Einbringung sämtlicher Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in eine erst kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaft nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist, wenn die fünfjährige Vorbehaltensfrist nicht eingehalten wird. Der BFH grenzt die Einbringung ausdrücklich von der Ausgliederung zur Neugründung ab und stellt klar, dass eine teleologische Reduktion der Fristenregelung allein aufgrund konzerninterner Umstrukturierungen nicht zulässig ist. Die Entscheidung fügt sich in die restriktive Linie des II. Senats zur Anwendung des § 6a GrEStG ein und hat erhebliche Bedeutung für konzerninterne Reorganisationsstrukturen, insbesondere bei Einbringungen zur Neugründung außerhalb des Umwandlungsrechts. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
ZFU-Akkreditiert mit und ohne Korrektur und Live-Besprechung