Aktuelle Rechtsprechung und Prüfungstipps

Hier erfährst du alles rund um aktuelle BFH-Rechtsprechung und erhältst wertvolle Tipps für deine Prüfung im Steuerrecht.
  • aktuelle-rechtsprechung
    VGA: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen PKW | BFH-Beschluss vom 17.12.2025, I B 17/24

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    Mit Beschluss vom 17.12.2025, I B 17/24 hat der BFH eine seit Jahren diskutierte Abgrenzungsfrage klargestellt und zugleich gefestigt: die Reichweite des Anscheinsbeweis bei der privaten Nutzung betrieblicher Pkw durch Gesellschafter-Geschäftsführer im Kontext der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die restriktivere Rechtsprechung des VI. Senats zum lohnsteuerlichen Nutzungsvorteil auf die vGA-Ebene übertragbar ist. Der BFH verneint dies ausdrücklich und bestätigt die bisherige Linie des I. Senats. Die Entscheidung hat erhebliche praktische Bedeutung, da sie die Verteidigungsmöglichkeiten gegen vGA-Hinzurechnungen bei fehlenden Fahrtenbüchern oder unzureichender Organisation weiter einschränkt.

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  • aktuelle-rechtsprechung
    Firmenwagenbesteuerung: Keine vorteilsmindernde Berücksichtigung der vom Arbeitnehmer getragenen Stellplatzkosten | BFH-Urteil vom 09.09.2025, VI R 7/23

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    Mit Urteil vom 09.09.2025, VI R 7/23 hat der VI. Senat des BFH eine praxisrelevante und bislang nicht höchstrichterlich entschiedene Frage geklärt: Vom Arbeitnehmer getragene Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage mindern nicht den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach § 8 Abs. 2 S. 2, 3 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG. Zugleich rückt der Senat von früheren – lediglich beispielhaften – Einordnungen der Garagenmiete als Teil der Gesamtkosten i. S. d. Fahrtenbuchmethode ab. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Lohnabrechnungspraxis sowie für laufende und künftige Lohnsteuer-Außenprüfungen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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  • tipps-fuer-die-pruefung
    Steuerberaterprüfung 2025/2026 – Ergebnisse & Themenanalyse

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    Die Ergebnisse der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2025 liegen vor. Wir haben die Daten aus Bayern und Baden-Württemberg ausgewertet – zusammen über 1.100 Kandidaten. Das Ergebnis: eine historische Verschiebung bei den Prüfungstagen, eine klare Schwachstelle bei den Ertragsteuern – und spannende neue Themen, die Kandidaten für 2026 und 2027 kennen sollten.

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  • aktuelle-rechtsprechung
    Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG | Anwendungsbereich, Abgrenzungsfragen und wiederkehrende Praxisprobleme im Überblick

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    Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG gehört zu den praxisrelevantesten Sonderregelungen des Umsatzsteuerrechts. Insbesondere bei Bauleistungen führt die Vorschrift regelmäßig zu Abgrenzungs- und Anwendungsproblemen, da sowohl der sachliche als auch der persönliche Anwendungsbereich komplex ausgestaltet ist. Trotz zahlreicher Klarstellungen durch Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgeber bleibt § 13b UStG ein erhebliches Risikofeld für leistende Unternehmer und Leistungsempfänger. Der folgende Beitrag stellt die Grundsystematik der Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG dar, beleuchtet zentrale Abgrenzungsfragen und zeigt typische Praxisprobleme auf. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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    Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in Luxemburg angestellten Orchestermusikers im öffentlichen Dienst | BFH-Urteil vom 20.03.2025, VI R 25/23

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    Mit Urteil vom 20.03.2025 (VI R 25/23) hat der BFH eine für die Praxis bedeutsame Entscheidung zur abkommensrechtlichen Einordnung der Einkünfte angestellter Künstler im öffentlichen Dienst getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein in Luxemburg bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts angestellter Orchestermusiker unter die Sondervorschrift für Künstler i. S. d. Art. 16 DBA-Luxemburg (2012) fällt oder ob das Besteuerungsrecht nach der allgemeinen Regelung für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bzw. nach der Kassenstaatsregelung zu bestimmen ist. Der BFH bejaht die Künstlereigenschaft und ordnet die Einkünfte dem Anwendungsbereich des Art. 16 DBA-Luxemburg (2012) zu, mit der Folge zur Anwendung der Anrechnungsmethode. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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  • aktuelle-rechtsprechung
    Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in erst kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaft | BFH-Urteil vom 08.10.2025, II R 33/23

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    Mit Urteil vom 08.10.2025 hat der BFH entschieden, dass die Einbringung sämtlicher Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in eine erst kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaft nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist, wenn die fünfjährige Vorbehaltensfrist nicht eingehalten wird. Der BFH grenzt die Einbringung ausdrücklich von der Ausgliederung zur Neugründung ab und stellt klar, dass eine teleologische Reduktion der Fristenregelung allein aufgrund konzerninterner Umstrukturierungen nicht zulässig ist. Die Entscheidung fügt sich in die restriktive Linie des II. Senats zur Anwendung des § 6a GrEStG ein und hat erhebliche Bedeutung für konzerninterne Reorganisationsstrukturen, insbesondere bei Einbringungen zur Neugründung außerhalb des Umwandlungsrechts. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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  • tipps-fuer-die-pruefung
    Die Reform der Steuerberaterprüfung – Was sich ab 2028 ändern wird

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    Die Steuerberaterprüfung steht vor grundlegenden Veränderungen. Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen der Bundessteuerberaterkammer und dem Bundesministerium der Finanzen zeichnet sich nun ein konkreter Reformplan ab, der voraussichtlich zum Prüfungstermin 2028 in Kraft treten wird. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, das Prüfungsverfahren flexibler und teilnehmerfreundlicher zu gestalten, ohne dabei die fachlichen Anforderungen zu senken.

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  • tipps-fuer-die-pruefung
    Die digitale Steuerberaterprüfung – Erfahrungen, Technik und Ausblick

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    Die Steuerberaterprüfung wird digital. Was vor wenigen Jahren noch als Pilotprojekt in zwei Bundesländern begann, entwickelt sich zunehmend zum neuen Standard. Die elektronische Durchführung der Prüfung bietet zahlreiche Vorteile für Kandidaten und Korrektoren gleichermaßen. Gleichzeitig wirft sie Fragen auf und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Ein umfassender Überblick über den aktuellen Stand und die weitere Entwicklung.

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    Erweiterte Kürzung gem. § 9 Abs. 1 S. 2 GewStG und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft | BFH-Urteil vom 03.06.2025, III R 12/22

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    Mit Urteil vom 03.06.2025 (III R 12/22) hat der BFH eine für die Immobilienpraxis äußerst bedeutsame Entscheidung zur Reichweite der erweiterten Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob bei einer Kapitalgesellschaft die Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch eine einmalige en-bloc-Veräußerung ausreicht, um die erweiterte Kürzung zu versagen – ohne dass zusätzlich das einkommensteuerrechtliche Merkmal der Nachhaltigkeit (§ 15 Abs. 2 EStG) erfüllt sein muss. Der BFH bejaht dies ausdrücklich und grenzt damit die erweiterte Gewerbesteuerkür-zung dogmatisch klar vom einkommensteuerlichen Gewerbebegriff ab. Die Entscheidung verschärft die Anforderungen an grundbesitzhaltende Kapitalgesellschaften erheblich. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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  • aktuelle-rechtsprechung
    Tilgung von Steuerschulden durch Barzahlung | BFH-Beschluss vom 21.08.2018, VIII B 19/18

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    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Steuerschulden durch Barzahlungen getilgt werden können, hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Hintergrund sind sowohl die fortschreitende Zurückdrängung des Bargeldverkehrs im öffentlichen Sektor als auch wiederkehrende Konflikte zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung über den Zugang zu bargeldlosen Zahlungsmitteln, Bankgebühren sowie der Eintritt von Säumnissen. Der BFH-Beschluss vom 21.08.2018, VIII B 19/18 greift diese Problematik auf, wenn auch nur im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde. Gleichwohl enthält die Entscheidung wichtige Klarstellungen zum Anwendungsbereich des § 224 AO, zum Entrichtungszeitpunkt bei Barzahlungen sowie zur prozessualen Einordnung entsprechender Streitfragen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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