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Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung - Gesonderte Feststellungen nach Einzelsteuergesetzen

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Gesonderte Feststellungen nach Einzelsteuergesetzen

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Im nachfolgenden Video wird auf die Korrekturvorschriften außerhalb der AO eingegangen.

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  • Feststellung des Grundbesitzwertes, des BV-Wertes, des Wertes von GmbH-Anteilen und anderer Vermögensgegenstände und Schulden gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BewG für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Gesonderte Feststellung von Verlustabzügen, § 10d Abs. 4 EStG, § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG

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