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Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung - Fallbeispiel zur Bekanntgabe von einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden

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Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung

Fallbeispiel zur Bekanntgabe von einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden

01.01.01: Gründung der Solartechnik GmbH & Co KG

Sonne GmbHBCDEF
KomplementärKommanditistKommanditistKommanditistKommanditistKommanditist

Geschäftsführer der GmbH: A

 Mai 02

Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 01

Fragestellung: Wie ist der Feststellungsbescheid für 01 den Beteiligten bekannt zu geben?

Variante 1Variante 2

Sämtliche Gesellschafter der KG haben den Prokuristen H bevollmächtigt.

Eine Willenserklärung der Gesellschafter liegt nicht vor.
Bekanntgabe an H gemäß § 183 Abs. 1 Satz 1 iVm Satz 5 AOBekanntgabe an die Sonne GmbH (vertreten durch den GF A) gemäß § 183 Abs. 1 Satz 2 iVm Satz 5 AO

Juni 03

Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 02. Aus der Erklärung ist ersichtlich, dass der Kdt. F seinen Anteil mit Wirkung zum 01.02.03 an den neu eingetretenen Kdt. G veräußert hat. F hat gegenüber dem FA in Zusammenhang mit seinem Ausscheiden keine Willenserklärungen abgegeben.

Fragestellung: Wie ist der Feststellungsbescheid für 02 bekannt zu geben?

Variante 1Variante 2
Bekanntgabe an H gemäß § 183 Abs. 1 Satz 1 iVm Satz 5 für alle Beteiligten. Mangels Widerrufes wirkt die Bekanntgabe auch gegenüber dem ausgeschiedenen Gesellschafter F; § 183 Abs. 3 AO = Keine Geltung von § 183 Abs. 2 AO!Bekanntgabe an die Sonne GmbH gemäß § 183 Abs. 1 Satz 2 iVm Satz 5 AO für die Komplementär-GmbH und die Kommanditisten B, C, D, E und G. Einzelbekanntgabe an den ausgeschiedenen Kommanditisten F, § 183 Abs. 2 AO

Mai 04

Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 03. Aus der Erklärung geht hervor, dass nunmehr B einvernehmlich von allen in 03 beteiligten Gesellschaftern und einschließlich des ausgeschiedenen F zum Empfangsbevollmächtigten bestellt worden ist.

Fragestellung: Wie ist der Feststellungsbescheid für 03 bekannt zu geben?

Bekanntgabe an B gemäß § 183 Abs. 1 Satz 1 iVm Satz 5 AO für alle Beteiligten!

 

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