Die Festsetzungsverjährung ist ein häufiger Prüfungspunkt in der schriftlichen und mündlichen Steuerfachwirtprüfung!
Nur innerhalb der Festsetzungs- bzw. Feststellungsfrist kann ein Steuerbescheid erlassen oder geändert werden!
Bei einer Änderung eines Steuerbescheides müssen zusätzlich die Tatbestandsmerkmale einer Korrekturvorschrift erfüllt sein!