ZU DEN KURSEN!

Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Mündliche Prüfung) - Beitragspflicht einer Einmalzahlung

Kursangebot | Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Mündliche Prüfung) | Beitragspflicht einer Einmalzahlung

Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Mündliche Prüfung)

Beitragspflicht einer Einmalzahlung

Bei der Prüfung der Beitragspflicht von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV i.V.m. § 23a SGB IV) ist zwar vorrangig die BBG des Entgeltabrechnungszeitraumes, dem die Einmalzahlung zugeordnet wurde (Zufluss-Prinzip) zu Grunde zu legen, sofern diese aber überschritten ist, ist die Ermittlung einer anteiligen Jahres-BBG erforderlich.

Durch die Ermittlung der anteiligen Jahres-BBG werden die Einmalzahlungen beitragsrechtlich auf einen längeren Zeitraum verteilt. Die anteilige Jahres-BBG ist anhand aller beitragspflichtigen Zeiten des laufenden Kalenderjahres beim Arbeitgeber, der die Sonderzuwendung gewährt, zu ermitteln (§ 23 a Abs. 3 S. 2 SGB IV). Diese beitragspflichtigen Zeiten werden als Sozialversicherungstage (SV-Tage) bezeichnet.

Merke

Hier klicken zum Ausklappen

Die anteilige Jahres BBG wird wie folgt berechnet:
Maßgebende Sozialversicherungstage x Jahres-Beitragsbemessungsgrundlage / 360