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Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Mündliche Prüfung) - Einmalzahlungen im Beitragsverfahren

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Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Mündliche Prüfung)

Einmalzahlungen im Beitragsverfahren

Eine Einmalzahlung, die dem Arbeitnehmer während der fortbestehenden Beschäftigung gezahlt wird, ist dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in der sie ausgezahlt wird (Zuflussprinzip – siehe oben!). Dabei kommt es auf den Zeitpunkt der Fälligkeit des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts nicht an.