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Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Mündliche Prüfung) - Beendigung von Arbeitsverhältnissen

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Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Mündliche Prüfung)

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Das Arbeitsverhältnis stellt ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis dar. Das Dauerschuldverhältnis ist in der Rechtswissenschaft ein Schuldverhältnis, das auf wiederkehrende, sich über einen längeren Zeitraum wiederholende Leistungen und Gegenleistungen gerichtet ist und nur einmal in einem Vertrag vereinbart werden muss.

Daher bedarf es einer rechtswirksamen Beendigung!

Die Kündigung

Die Kündigung ist eine

  • einseitige (d. h. auf die Zustimmung kommt es nicht an)

  • empfangsbedürftige (d. h. sie muss dem anderen zugehen, § 130 BGB)

  • Willenserklärung.

Die Kündigung ist ein Rechtsakt, welcher es ermöglicht, ein Dauerschuldverhältnis wie das Arbeitsverhältnis – wenn kein Aufhebungsvertrag geschlossen wird – zu beenden. Denn bei einem Dauerschuldverhältnis wird es immer Gründe geben, welche dazu führen, dass nicht länger am Dauerschuldverhältnis festgehalten werden kann.

 

Arten der Kündigung

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 623 BGB). Mündliche Kündigungen sind rechtsunwirksam. Durch ihre Einseitigkeit der Erklärung unterscheidet sich die Kündigung vom Aufhebungsvertrag.