Inhaltsverzeichnis
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht.
Das Arbeitsrecht regelt folgende Verbindungen:
- das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, dass grundsätzlich im Arbeitsvertrag gemäß §§ 611 ff BGB seine Grundlage hat,
- das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern,
- die Verhältnisse der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie
- das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat.
Das Arbeitsrecht enthält öffentliches und privates Recht. Es besteht aus
- privatem Arbeitsvertragsrecht (einschließlich privatrechtlicher Arbeitnehmerschutzgesetze) sowie dem
- öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmerschutzrecht.
Einstiegsfragen zum Arbeitsrecht
Als Einsteig in das Thema werden nun wichtige Fragen rund um das Arbeitsrecht besprochen.
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