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Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Mündliche Prüfung) - Definition des Arbeitsrechts

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Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Mündliche Prüfung)

Definition des Arbeitsrechts

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Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht.

Das Arbeitsrecht regelt folgende Verbindungen:

  • das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, dass grundsätzlich im Arbeitsvertrag gemäß §§ 611 ff BGB seine Grundlage hat,

  • das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern,

  • die Verhältnisse der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie

  • das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat.

Das Arbeitsrecht enthält öffentliches und privates Recht. Es besteht aus

  • privatem Arbeitsvertragsrecht (einschließlich privatrechtlicher Arbeitnehmerschutzgesetze) sowie dem

  • öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmerschutzrecht.

 

Einstiegsfragen zum Arbeitsrecht

Als Einsteig in das Thema werden nun wichtige Fragen rund um das Arbeitsrecht besprochen.