Das Mutterschutzgesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit für alle Frauen, die in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, Hausangestellte, Heimarbeiterinnen, zur Berufsausbildung Beschäftigte.
Es gilt nicht für Hausfrauen, Selbständige, Organmitglieder, Geschäftsführerinnen juristischer Personen und Gesellschaften, Studentinnen, Praktikantinnen, Adoptivmütter (§ 1 MuSchG).
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