Entstehung
Die Sozialversicherungspflicht entsteht kraft Gesetzes, d. h. sie ist unabdingbar und entsteht, wenn die in den einzelnen Gesetzbüchern des Sozialrechts normierten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
Die Sozialversicherung ist getragen von dem Gedanken der Solidarität. Erst ein sorgfältiges Austarieren mit den weiteren drei Säulen des Sozialstaats, dem Subsidiaritätsprinzip, der Eigenverantwortung und dem Versicherungsprinzip, ergibt eine konsensfähige Interpretation des Solidaritätsprinzips. Ein Umgehen oder ein Ausschluss der Versicherungspflicht, kraft Gesetzes, ist nicht möglich.
Sozialversicherungspflicht ohne Ausnahmefälle
Auf Grundlage der Sozialversicherungszweige geht es im Folgenden um die Voraussetzungen der Sozialversicherungspflicht. Das Lernvideo gibt schon einmal einen ersten Überblick.
Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht
Es gibt jedoch auch Ausnahmen der Sozialversicherungspflicht. Dies gilt beispielsweise für geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Das folgende Lernvideo geht auf dieses Thema näher ein.