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Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Mündliche Prüfung) - Versicherter Personenkreis

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Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Mündliche Prüfung)

Versicherter Personenkreis

Da der versicherte Personenkreis in allen Zweigen der Sozialversicherung sehr ähnlich ist, wird dieser hier am Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung exemplarisch dargestellt.

Ausgehend vom versicherten Personenkreis der Sozialversicherung (§ 2 SGB IV) bestehen in der gesetzlichen Rentenversicherung zwei Möglichkeiten, die zur Pflichtmitgliedschaft führen:

Den Hauptanteil der Versicherten bilden in allen Zweigen der Sozialversicherung die „gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten“ (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI). Zum besseren Verständnis werden im Folgenden die Begriffe „Beschäftigung“ und „Arbeitsentgelt“ näher erläutert.