Unmittelbar nach der Bestellung müssen Steuerberater eine berufliche Niederlassung begründen und unterhalten, unter der sie für Mandanten, Gerichte und Behörden angemessen erreichbar sind.
Unmittelbar nach der Bestellung müssen Steuerberater eine berufliche Niederlassung begründen und unterhalten, unter der sie für Mandanten, Gerichte und Behörden angemessen erreichbar sind.