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Berufsrecht der Steuerberater (Mündliche Prüfung) - Versorgungswerk der Steuerberaterkammer

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Berufsrecht der Steuerberater (Mündliche Prüfung)

Versorgungswerk der Steuerberaterkammer

Im berufsständischen Versorgungswerk, das von einer Steuerberaterkammer errichtet werden kann, sind die im Kammerbezirk ansässigen Steuerberater grundsätzlich Pflichtmitglieder. Angehörige anderer Berufe können nicht Mitglied sein.

Die Rente des Versorgungswerkes soll im Vergleich zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich über einer gesetzlichen Rente liegen. Nicht für jeden Kammerbezirk gibt es ein Versorgungswerk. Auch andere Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte haben Versorgungswerke. Die Aufgabe des Versorgungswerkes ist die Steuerberaterversorgung in Form ein Altersvorsorge, die später zu einer Altersrente führt.