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Betriebswirtschaftslehre (Mündliche Prüfung) - Basler Akkord

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Betriebswirtschaftslehre (Mündliche Prüfung)

Basler Akkord

Basler Akkord

Basler Ausschuss

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht („Baseler Ausschuss“) wurde 1974 gegründet und setzt sich bis heute aus zahlreichen hochrangigen Vertretern von Bankenaufsichtsinstanzen und Zentralbanken zusammen.

 

Bis dato wurden drei große Rahmenwerke erarbeitet:

 

  1. Basel I (Harmonisierung von Eigenkapitalvorgaben)
  2. Basel II (Drei-Säulen-Prinzip, d. h. Eigenkapitalanforderungen, Über prüfungsverfahren und Offenlegungspflichten)
  3. Basel III (Verbesserung der Eigenkapitalausstattung sowie einheitliche und transparente Ermittlung des Eigenkapitals von Banken)

 

Mit „Basel III“ reagierte der Ausschuss auf die Schwierigkeiten der Banken in der Finanzkrise 2007. Zukünftig sollen Banken Finanzmarktkrisen wesentlich besser absorbieren können.

Eigenkapitalvereinbarungen

Nach Ansicht des Ausschusses stellt das Eigenkapital der Institute den Risikopuffer dar, der in Verlustfällen des laufenden Geschäftsbetriebs zum Ausgleich sowie im Insolvenzfall zur Befriedigung der Gläubiger verwendet werden kann.

 

Somit sollen alle beschlossenen Maßnahmen der Erhöhung des Risikopuffers „Eigenkapital“ dienen.

Deshalb soll vor allem die Qualität des Eigenkapitals erhöht werden. Dazu wurde eine allgemein verbindliche Regelung für den Eigenkapitalbegriff festgelegt. So soll zukünftig nur noch zwischen zwei Kapitalschichten differenziert werden: dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital.

 

Neben der Qualität des Kapitals soll aber auch die Eigenkapitalquantität erhöht werden. Damit soll den bisher zum Teil ungenügenden Kapitalausstattungen von Banken entgegengewirkt werden. Daher wurde eine Mindestkapitalanforderung geschaffen, z. B. müssen mind. 4,5 % der risikogewichteten Aktiva mit „hartem Kernkapital“ unterlegt sein. Insgesamt müssen die Banken ein Kernkapital von mindestens 6 % der risikogewichteten Aktiva ausmachen, wobei nur 1,5 % aus zusätzlichem Kernkapital aufgebracht werden dürfen.

 

Zudem wird mit „Basel III“ erstmals ein sog. „Kapitalerhaltungspuffer“ eingeführt. Banken sind danach verpflichtet, ein Kapitalerhaltungspolster von 2,5 % der risikogewichteten Aktiva aus „hartem Kernkapital“ zu bilden. Zusätzlich wird ein temporärer antizyklischer Kapitalpuffer eingeführt, der insbesondere wirken soll, wenn die Zeiten eines wirtschaftlichen Aufschwungs zu Ende gehen.

 

Außerdem wird eine Höchstverschuldungsquote festgelegt; diese „Leverage Ratio“ genannte Bedingung wurde eingeführt, da man die hohe Verschuldungsquote von Banken als eines der Hauptprobleme der Finanzkrise ausgemacht hatte.

 

Neben den genannten Bedingungen legte der Ausschuss noch weitere Grundlagen fest, an die sich die Banken verbindlich zu halten haben. Ziel ist, die Kreditinstitute für künftige Krisen zu rüsten und eine erneute Finanzkrise zu vermeiden.

Folgen für die Finanzierung von Unternehmen

Durch Basel III werden insbesondere die Eigenkapitalanforderungen erhöht.

 

Die Mindesteigenkapitalvorgaben werden dabei schrittweise erhöht, beginnend beim Jahr 2014 und endend am 1.1.2019. Die Staffelung wurde notwendig, um die Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung so gering wie möglich zu halten.

 

Durch den quantitativ und qualitativ erhöhten Eigenkapitalbedarf der Banken steigen folglich auch die Eigenkapitalkosten, was zu schlechteren Kreditkonditionen führen kann.

 

Allerdings vermindert sich durch die verbesserte Eigenkapitalstruktur auch die Risikoanfälligkeit der Banken, da mehr Haftkapital zur Verfügung steht. Deshalb wird insgesamt betrachtet die Minderung von Fremdkapitalkosten eine mögliche Steigerung von Eigenkapitalkosten kompensieren und daher wird wohl kein Negativeffekt für die Kreditvergabe an Unternehmen entstehen.