Merke
Beim Tauschgeschäft finden die Regeln des Kaufrechts entsprechend Anwendung. Als Gegenleistung wird statt Geld mit einer anderen Sache „bezahlt“. Tauschgegenstände können Sachen und Rechte oder andere Vermögenswerte sein.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Anschaffungskosten
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Anschaffungskosten (Bewertung des Vermögens) aus unserem Online-Kurs Bilanzsteuerrecht interessant.