Die Erbfolge regelt, wer die Rechtsnachfolge des Erblassers antritt, also wer das Vermögen mit allen Rechten und Verbindlichkeiten erwirbt.
Die Erbfolge kann entweder durch ein Testament festgelegt werden (also gewillkürt) und in allen anderen Fällen greift die gesetzliche Erbfolge ein. Dabei ist zu beachten, dass die gewillkürte Erbfolge der gesetzlichen Erbfolge vorgeht.
Hinweis
Auch hier ist wie im gesamten Erbrecht zu beachten, dass stets auf den Willen des Erblassers abzustellen ist und dieser ggf. zu ermitteln und auszulegen ist.