Die A-AG erfüllt zwei Größenmerkmale an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen (nämlich bei Bilanzsumme und Umsatzerlösen) und ist deswegen eine große Kapitalgesellschaft. Die B-AG hingegen ist klein. Die C-AG hat den Handel an einem organisierten Markt beantragt und ist deswegen groß, vollkommen unabhängig von den Zahlen. Die D-AG überschreitet in Jahr 01 alle drei der Grenzwerte für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Im Jahr danach überschreitet sie nur noch zwei Merkmale, so dass sie insgesamt als groß gilt. E an sich ist mittelgroß.