Das Aktiengesetz als Spezialgesetz hat Vorrang vor den Bestimmungen des HGB. Insofern ist a) richtig und b) falsch.
Die Regeln für Konzerne (§§ 290 ff. HGB) bauen auf den Regeln für alle Kaufleute auf, nicht nur auf jene, die für Kapitalgesellschaften gelten. Deshalb ist d) richtig und c) falsch.
Die Vorschriften für Kapitalgesellschaften, also §§ 264-289 HGB, gelten nur für diese. Das heißt aber nicht, dass die Vorschriften für alle Kaufleute für Kapitalgesellschaften nicht gelten würden. Insofern ist e) falsch und f) richtig.
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