ZU DEN KURSEN!

Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Lösung: Abschreibungsmethoden

Kursangebot | Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung | Lösung: Abschreibungsmethoden

Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung

Lösung: Abschreibungsmethoden

Zunächst errechnet man die Anschaffungskosten als

Anschaffungskosten § 255 Abs. 1 HGB

Anschaffungspreis grdszt. netto

160.000

Anschaffungspreisminderungen

- 8.000

  

Anschaffungsnebenkosten

+ 28.000

nachträgliche Anschaffungskosten

--

Anschaffungskosten

180.000

a)Die linearen Abschreibungen ergeben sich folglich als 180.000/10 = 18.000 €. Der Abschreibungsplan lautet

Jahr

lineare Abschreibung

Restbuchwert

1

18.000

162.000

2

18.000

144.000

3

18.000

126.000

4

18.000

108.000

5

18.000

90.000

6

18.000

72.000

7

18.000

54.000

8

18.000

36.000

9

18.000

18.000

10

18.000

0

Bei Anwendung der geometrisch-degressiven Abschreibung schreibt man das zweieinhalbfache des linearen Satzes (also 2,5∙0,1 = 0,25 = 25 %), höchstens aber 25 %, ab. Der geometrisch-degressive Abschreibungsprozentsatz liegt daher bei 25 %. Der Wechsel zur linearen Abschreibung findet statt im Jahr

ND* = n + 1 – 1/d

= 10 + 1 – 1/0,25

= 10 + 1 – 4

= 7.

Jahr

geometrisch-
degressive
Abschreibung

lineare
Abschreibung

Restbuchwert

1

45.000

18.000

135.000

2

33.750

16.000

101.250

3

25.312,50

14.400

75.937,50

4

18.984,38

13.165,71

56.953,12

5

14.238,28

12.288

42.714,84

6

10.678,71

11.796,48

32.036,13

7

8.009,03

8.009,0325

24.027,0975

8

6.006,77

8.009,0325

16.018,065

9

4004,52

8.009,0325

8.009,0325

10

2002,26

8.009,0325

0

b) Nach zwei Jahren liegt der Restbuchwert der alten Maschine bei 144.000 €. Der Neuwert einer neuen Maschine beträgt 150.000 €, der Restbuchwert liegt nach zwei Jahren dann bei 120.000 €, weil diese Maschine linear über zwei Jahre mit jeweils 15.000 € pro Jahr abgeschrieben wird. Man muss also für die Anwendung des Niederstwertprinzips die fortgeführten Anschaffungskosten der Maschine von 144.000 € vergleichen mit dem Wiederbeschaffungszeitwert in Höhe von 120.000 €. Das Minimum dieser beiden Zahlen beträgt 120.000 €. Da es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt, schreibt das gemilderte Niederstwertprinzip vor, dass eine außerplanmäßige Abschreibung gebildet werden muss, hier in dem Ausmaß von 144.000 – 120.000 = 24.000 €. Der Restbuchwert von 120.000 € nach zwei Jahren wird dann auf die noch folgenden acht Jahre verteilt mit einer planmäßigen Abschreibung von 15.000 € pro Jahr. Der Abschreibungsplan ist dann

Jahr

planmäßige
Abschreibung

außerplanmäßige
Abschreibung

Zuschreibung

Restbuchwert

1

18.000

  

162.000

2

18.000

24.000

 

120.000

3

15.000

  

105.000

4

15.000

  

90.000

5

15.000

  

75.000

6

15.000

  

60.000

7

15.000

  

45.000

8

15.000

  

30.000

9

15.000

  

15.000

10

15.000

  

0

c) Am Ende des vierten Jahres ist der reguläre Restbuchwert 90.000 €. Der Zeitwert einer vergleichbar neuen Anlage beträgt allerdings 102.000 €. Der Grund für die ursprüngliche Wertminderung, welcher zu der außerplanmäßigen Abschreibung von 24.000 € geführt hatte, ist also weggefallen. Zugeschrieben werden kann lediglich in Höhe der vorherigen außerplanmäßigen Abschreibung, hier also im Ausmaß von höchstens 24.000 €. Nötig ist aber nur eine Zuschreibung von 12.000 €, daher lässt sich die Zuschreibung in erforderlicher Höhe durchführen. Der Restbuchwert von 102.000 € wird danach verteilt auf die Restnutzungsdauer von sechs Jahren, er führt also zu einer planmäßigen Abschreibung von 102.000/6 = 17.000 €. Der Abschreibungsplan lautet

Jahr

planmäßige
Abschreibung

außerplanmäßige
Abschreibung

Zuschreibung

Restbuchwert

1

18.000

  

162.000

2

18.000

24.000

 

120.000

3

15.000

  

105.000

4

15.000

 

12.000

102.000

5

17.000

  

85.000

6

17.000

  

68.000

7

17.000

  

51.000

8

17.000

  

34.000

9

17.000

  

17.000

10

17.000

  

0

d) Am Anfang des achten Jahres, also nachdem die ersten sieben Jahre abgerechnet sind, stellt man fest, dass die Maschine nicht zehn Jahre, sondern nur neun Jahre nutzbar ist. Der Restbuchwert von 51.000 € am Ende des siebten Jahres ist daher auf die noch folgenden zwei Jahre zu verteilen mit 51.000/2 = 25.500 € planmäßiger Abschreibung:

Jahr

planmäßige
Abschreibung

außerplanmäßige
Abschreibung

Zuschreibung

Restbuchwert

1

18.000

  

162.000

2

18.000

24.000

 

120.000

3

15.000

  

105.000

4

15.000

 

12.000

102.000

5

17.000

  

85.000

6

17.000

  

68.000

7

17.000

  

51.000

8

25.500

  

25.500

9

25.500

  

0

10

--

--

--

--