Am Anfang des Jahres 01 nimmt die X-AG einen Kredit auf in Höhe von 10.000 €. Ausgezahlt erhält sie 9.500 €. Vereinbart ist eine endfällige Tilgung am 31.12. (Laufzeit 5 Jahre), der Nominalzins liegt bei 8 %. Der Ertragsteuersatz der X-AG liege bei 40 %. Die X-AG nutzt das Wahlrecht nach § 250 Abs. 3 Satz 1 HGB nicht aus.
a) Entstehen hier Latente Steuern?
b) Wie könnte man sie inhaltlich interpretieren?
c) Welcher Grund für latente Steuern liegt hier vor?
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