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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Aufgabe: Ansatzpflicht, - wahlrecht oder -verbot

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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung

Aufgabe: Ansatzpflicht, - wahlrecht oder -verbot

Bei dem Chemieunternehmen Zumbrägel GmbH sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses noch einige Geschäftsvorfälle zu berücksichtigen. Prüfen Sie bitte, ob für die folgenden Geschäftsvorfälle in der Handelsbilanz der Zumbrägel GmbH zum 31.12.01 eine Ansatzpflicht, ein Ansatzwahlrecht oder ein Ansatzverbot besteht. Begründe die Antwort, indem Sie stichwortartig die in Frage kommenden Kriterien prüfen. Sofern eine Ansatzpflicht oder ein Ansatzwahlrecht besteht, geben Sie bitte den maximalen Wertansatz an. 

a) Der in der Medikamentenabteilung der Zumbrägel GmbH beschäftigte Chemiker H. Usten forscht seit einigen Jahren an einem neuen Impfstoff gegen Grippe. Im Oktober 01 entdeckt er einen Wirkstoff, der als Grundlage für den Impfstoff verwendet werden kann. Die Zumbrägel GmbH zahlt ihm dafür eine einmalige Vergütung in Höhe von 50.000 €.

b) Für den Versicherungszeitraum 1.9.01 – 31.8.02 hat die Zumbrägel GmbH bereits einen Betrag von 24.000 € an ihre Brandschutzversicherung überwiesen.

c) Im Dezember 01 kauft die Zumbrägel GmbH 10.000 Medikamentenverpackungen von der Pappe GmbH zu einem Preis von 1,20 € pro Stück. Der Kaufpreis wird erst am 28.2.02 fällig, die Pappe GmbH behält sich bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum an den Verpackungen vor.

d) Im Sortiment der Zumbrägel GmbH befindet sich ein Medikament gegen Haarausfall. Obwohl keine Garantieverpflichtung besteht, erstattet sie einigen Kunden, die sich wegen Unwirksamkeit des Medikaments beklagt haben, den Kaufpreis. Für 02 erwartet sie weitere Beschwerden und rechnet mit Aufwendungen in Höhe von 20.000 €.