Methode
- Bilanzierung (= Ansatz) und
- Bewertung (= Höhe der Aktivierung oder Passivierung).
a) Es handelt es sich um Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die nicht aktivierungsfähig sind, insofern liegt ein Ansatzverbot vor.
Methode
Beachte außerdem: wenn Forschung und Entwicklung nicht strikt voneinander trennbar sind, dürfen sie (beide) auch nicht aktiviert werden (§ 255 Abs. 2a Satz 4 HGB). Ansonsten sind Entwicklungskosten aktivierbar (§ 255 Abs. 2a Satz 1 HGB), Forschungskosten aber nicht.
b) Es geht hier um
Ausgaben in der vorliegenden Periode, die zu
Aufwendungen in der folgenden Periode führen.
Der strenge Zeitraumbezug ist gegeben - wegen der Information, dass die Versicherung bis Ende des Monats August des Folgejahres läuft, insofern ist ein aktivischer Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von (8/12)*24.000 = 16.000 € einschlägig.
Merke
Buchungssatz:
aktivische RAP | 16.000 | |||
Versicherungsaufw. | 8.000 | an | Bank | 24.000 |
c) Wichtig ist für die Frage der Bilanzierung nicht die rechtliche Verfügungsmacht, sondern bereits die wirtschaftliche. Deswegen muss der Käufer das Gut ansetzen, bevor er Eigentümer geworden ist.
Methode
1. Liegt die abstrakte Aktivierungsfähigkeit vor, d.h. ist die Sache
- selbständig veräußerbar und
- bilanziell greifbar?
2. Gibt es Bilanzierungsverbote im konkreten?
3. Liegen Bilanzierungswahlrechte konkret vor?
Die Pakete sind tatsächlich selbständig veräußerbar. Sie erhöhen den Unternehmenswert konkret und nicht lediglich im ganzen, verflüchtigen sich also nicht ins Allgemeine. Insofern ist die abstrakte Aktivierungsfähigkeit gegeben. Aktivierungverbote liegen nicht vor, Wahlrechte ebenfalls nicht. Daher haben wir es mit einem Aktivierungsgebot zu tun.
Merke
Der Buchungssatz lautet
Waren | an | Verbindlichkeiten | 12.000 |
Das Umlaufvermögen steigt also um 12.000 €, ebenso die Verbindlichkeiten.
d) Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung, also Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, in Höhe von 20.000 €.
Methode
- ob sie überhaupt jemals zu einem Abfluss des Nettovermögens führen (allerdings wahrscheinlich),
- und in welcher Höhe sie zu einem Nettoabfluss führen.
Hier ist genau dieser Punkt einschlägig. Es ist wahrscheinlich, aber nicht sicher, dass Gewährleistungen entstehen. Deswegen wird eine Rückstellung angesetzt, keine Verbindlichkeit. Der Buchungssatz lautet
Aufwand für Rückstellungen | an | Rückstellungen | 20.000 |
Man sieht an diesem Buchungssatz den tieferen Grund für den Ansatz von Rückstellungen: es geht um die Verlustantizipation (= Verlustvorwegnahme).
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