ZU DEN KURSEN!

Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Lösung: Bilanzierungspflicht / Bilanzierungswahlrecht /Bilanzierungsverbot

Kursangebot | Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung | Lösung: Bilanzierungspflicht / Bilanzierungswahlrecht /Bilanzierungsverbot

Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung

Lösung: Bilanzierungspflicht / Bilanzierungswahlrecht /Bilanzierungsverbot

a) Der Auftragsbestand ist nicht abstrakt aktivierungsfähig, denn er ist nicht einzeln veräußerbar. Da Aufträge noch storniert werden können, wäre es ein Verstoß gegen das Realisationsprinzip, den Erfolg schon bei Auftragserteilung zu realisieren. Erst bei Gefahrenübergang darf dieser angesetzt werden.

Methode

Hier klicken zum AusklappenWichtig ist immer:

- Erfolge dürfen nicht antizipiert werden (Realisationsprinzip),

- Verluste hingegen müssen antizipiert werden (Imparitätsprinzip).

b) Der Ölvorrat gehört zum Umlaufvermögen (§ 247 Abs. 2 HGB Umkehrschluss) und muss insofern aktiviert werden. Bei Eingang des Öls wurde gebucht

UmlaufvermögenanBank/Kasse

oder auch

UmlaufvermögenanVerbindlichkeiten

c) Die abstrakte Passivierungsfähigkeit besagt, dass vier Punkte erfüllt sein müssen, damit eine Schuld überhaupt vorliegt:

  • wirtschaftliche Belastung,

  • rechtliche Verpflichtung

  • bilanzielle Greifbarkeit

  • Abfluss des Nettovermögens.

Eine übernommene Bürgschaft ist eine Eventualverbindlichkeit, keine Schuld, welche auf jeden Fall beglichen werden muss. Insofern liegt keine Verbindlichkeit vor. Es ist aber auch nicht wahrscheinlich, dass überhaupt vom Bürgen gezahlt werden muss (sonst hätte der Bürge sich nicht auf die Bürgschaftserklärung eingelassen). Daher liegt auch keine Rückstellung vor.

Eine übernommene Bürgschaft ist lediglich „unter dem Strich“ zu vermerken als Eventualverbindlichkeit. Sie erhöht daher nicht die Schulden der Unternehmung.

d) Bei von uns geleisteten Anzahlungen handelt es sich um forderungsähnliche Positionen.

Methode

Hier klicken zum AusklappenWenn man zu früh für etwas bezahlt (wie bei geleisteten Anzahlungen üblich), so hat man so etwas wie eine Forderung.

Wenn man zu früh Geld erhält (wie bei erhaltenen Anzahlungen üblich), so hat man so etwas wie eine Verbindlichkeit.

Deshalb sind die von uns geleisteten Anzahlungen auf der Aktivseite zu bilanzieren, m.a.W., zu aktivieren.

e) Das Disagio darf aktiviert werden, § 250 Abs. 3 HGB.

Merke

Hier klicken zum AusklappenAnders steuerrechtlich, hier muss es aktiviert werden.

f) Der derivative Goodwill muss aktiviert werden (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB).

g) Rückstellungen für Forschungsrisiken dürfen nicht passiviert werden. Nach § 249 Abs. 2 HGB darf alles, was nicht in § 249 Abs. 1 HGB als Rückstellung erwähnt ist, auch nicht Rückstellung sein.

h) Das Kreditlimit einer Bank uns gegenüber darf nicht aktiviert oder passiviert werden.

i) Der Personalbestand gehört ebenfalls nicht in die Bilanz. Also:

 

Position

Ansatzpflicht

Ansatzwahlrecht

Ansatz-verbot

unter dem Strich“

Vermögen

Schulden

Vermögen

Schulden

a)

Auftragsbestand

    

x

 

b)

Ölvorrat

X

     

c)

Von uns übernommene Bürgschaft

     

X

d)

Von uns geleistete Anzahlungen

X

     

e)

Disagio bei einer Kreditaufnahme

  

x

   

f)

Beim Unternehmenskauf erworbener Geschäftswert

x

     

g)

Rückstellungen für Forschungsrisiken

 

 

  x 

 

 

 

 

    

i)

Kreditlimit einer Bank uns gegenüber

     

X

j)

Personalbestand

    

x