Man geht folgendermaßen vor:
Hilfs-Schema |
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Bemessung der Dotierung in Gewinnrücklagen | |
| € |
Jahresüberschuss |
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Verlustvortrag |
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Bemessungsgrundlage I |
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Dotierung gesetzliche Rücklage |
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Bemessungsgrundlage II |
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Dotierung andere Gewinnrücklagen |
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Bemessungsgrundlage III |
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Dividende |
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Gewinnvortrag |
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Methode
0,05·(Jahresüberschuss – Verlustvortrag) in die gesetzliche Rücklage,
solange bis (!) gilt:
gesetzliche Rücklage + Kapitalrücklage = 0,1·gezeichn. Kapital.
Zunächst zur Überprüfung der Voraussetzung. Man rechnet hier
Gesetzliche Rücklage + Kapitalrücklage = 50.000 + 0 = 50.000.
Die rechte Seite hingegen liegt bei
0,1·gezeichnetes Kapital = 0,1·4000.000 = 400.000 €.
Wegen 50.000 € < 400.000 € gilt daher
Gesetzliche Rücklage + Kapitalrücklage < 0,1·gezeichnetes Kapital,
also muss weiter in die gesetzliche Rücklage dotiert werden, und zwar maximal 350.000 €.
Also rechnet man
Dotierunggesetzl. Rücklage = 0,05·(Jahresüberschuss – Verlustvortrag)
= 0,05·(600.000 – 100.000)
= 0,05·500.000
= 25.000 €.
Also gilt
Hilfs-Schema |
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Bemessung der Dotierung in Gewinnrücklagen | |
| € |
Jahresüberschuss | 600.000 |
Verlustvortrag | 100.000 |
Bemessungsgrundlage I | 500.000 |
Dotierung gesetzliche Rücklage | 25.000 |
Bemessungsgrundlage II | 475.000 |
Dotierung andere Gewinnrücklagen |
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Bemessungsgrundlage III |
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Dividende |
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Gewinnvortrag |
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Dann gilt, dass maximal die Hälfte der Bemessungsgrundlage II in die andere Gewinnrücklage eingestellt werden darf (§ 58 II AktG). Da die gesetzlich zulässigen Höchstbeträge zurückgelegt werden sollen, schöpft man diesen Rahmen hier voll aus:
Hilfs-Schema |
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Bemessung der Dotierung in Gewinnrücklagen | |
| € |
Jahresüberschuss | 600.000 |
Verlustvortrag | 100.000 |
Bemessungsgrundlage I | 500.000 |
Dotierung gesetzliche Rücklage | 25.000 |
Bemessungsgrundlage II | 475.000 |
Dotierung andere Gewinnrücklagen | 237.500 |
Bemessungsgrundlage III | 237.500 |
Dividende |
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Gewinnvortrag |
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Methode
- Führe den Rücklagen die Höchstbeträge zu:
Lege 50 % der Bemessungsgrundlage II zurück in die anderen
Gewinnrücklagen.
- Schütte maximal viel aus.
Lege nichts in die anderen Gewinnrücklagen zurück.
Die Dividende schließlich bemisst sich nach dem Grundkapital:
Dividende = geforderter Prozentsatz·Grundkapital
= 0,03·4000.000
= 120.000 €.
Der Rest schließlich, über dessen Verwendung noch nicht entschieden wurde, wird in die Gewinnrücklagen eingestellt:
Hilfs-Schema |
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Bemessung der Dotierung in Gewinnrücklagen | |
| € |
Jahresüberschuss | 600.000 |
Verlustvortrag | 100.000 |
Bemessungsgrundlage I | 500.000 |
Dotierung gesetzliche Rücklage | 25.000 |
Bemessungsgrundlage II | 475.000 |
Dotierung andere Gewinnrücklagen | 237.500 |
Bemessungsgrundlage III | 237.500 |
Dividende | 120.000 |
Gewinnvortrag | 117.500 |
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