a) Für die bilanziellen Anschaffungskosten sind der Anschaffungspreis, die Anschaffungsnebenkosten, die Anschaffungspreisminderungen und die nachträglichen Anschaffungskosten auszurechnen.
Anschaffungspreis = Bruttopreis abzgl. USt.
= 285.600:1,19
= 240.000 €.
Anschaffungspreisminderungen = Rabatte + Skonti
Rabatt = 24.000 €
Zwischensumme = 216.000 €
Skonti = 0,02·216.000 = 4.320 €
Anschaffungspresiminderungen = 24.000 + 4.320 = 28.320 €
Methode
Man beachte trotzdem, dass diese (an das Gesetz angelehnte) Sichtweise umstritten ist. In der Literatur finden sich an an manchen Stellen Meinungen, dass man Boni sehr wohl abziehen sollte. In diesem Fall ist die Reduktion, also der Bonus, kundenbezogen und wird daher nicht abgezogen.
Anschaffungsnebenkosten sind dadurch definiert, dass sie notwendig sind, um den Gegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Zusätzlich muss es sich um Einzelkosten handeln:
Methode
Dies bedeutet, dass das Stichwort „anteilig“ genau zu beachten ist. Es bedeutet nämlich, dass hier offensichtlich Gemeinkosten per Zuschlag zugerechnet wurden. Diese sind also, da keine Einzelkosten, nicht in die Anschaffungsnebenkosten einzubeziehen. Daher rechnet man
Anschaffungsnebenkosten = 3.300 + 1.500 + 1.200 + 500 + 1.900 + 3.800 + 3.100 + 2.000
= 17.300.
Also lauten die Anschaffungskosten insgesamt
Anschaffungskosten = Anschaffungspreis – Anschaffungspreisminderungen + Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche Anschaffungskosten
= 240.000 – 28.320 + 17.300
= 228.980 €.
b) Abschreibungsplan bei linearer Abschreibung:
| Abschr. | Restbuchwert |
1 | 30.000 | 180.000 |
2 | 30.000 | 150.000 |
3 | 30.000 | 120.000 |
4 | 30.000 | 90.000 |
5 | 30.000 | 60.000 |
6 | 30.000 | 30.000 |
7 | 30.000 | 0 |