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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Lösung: Ermittlung der bilanziellen Anschaffungskosten

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Lösung: Ermittlung der bilanziellen Anschaffungskosten

a) Für die bilanziellen Anschaffungskosten sind der Anschaffungspreis, die Anschaffungsnebenkosten, die Anschaffungspreisminderungen und die nachträglichen Anschaffungskosten auszurechnen.

Anschaffungspreis = Bruttopreis abzgl. USt.

= 285.600:1,19

= 240.000 €.

Anschaffungspreisminderungen = Rabatte + Skonti

Rabatt = 24.000 €

Zwischensumme = 216.000 €

Skonti = 0,02·216.000 = 4.320 €

Anschaffungspresiminderungen = 24.000 + 4.320 = 28.320 €

Methode

Hier klicken zum AusklappenBoni gehören nicht zu den Anschaffungspreisminderungen, da diese keine Einzelkosten darstellen, sondern vielmehr Gemeinkosten. In der gesetzlichen Definition des § 255 Abs. 1 HGB ist allerdings nur und ausschließlich von Einzelkosten als Bestandteilen der Anschaffungskosten die Rede.


Man beachte trotzdem, dass diese (an das Gesetz angelehnte) Sichtweise umstritten ist. In der Literatur finden sich an an manchen Stellen Meinungen, dass man Boni sehr wohl abziehen sollte. In diesem Fall ist die Reduktion, also der Bonus, kundenbezogen und wird daher nicht abgezogen.

Anschaffungsnebenkosten sind dadurch definiert, dass sie notwendig sind, um den Gegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Zusätzlich muss es sich um Einzelkosten handeln:

Methode

Hier klicken zum AusklappenMan beachte, dass in die Anschaffungskosten ausschließlich Einzelkosten (!) Eingang finden dürfen (§ 255 Abs. 1 HGB). Es ist also – anders als bei den Herstellungskosten – nicht etwa ein Wahlrecht vorgesehen zum Einbezug von Gemeinkosten, sondern stets ein Verbot.


Dies bedeutet, dass das Stichwort „anteilig“ genau zu beachten ist. Es bedeutet nämlich, dass hier offensichtlich Gemeinkosten per Zuschlag zugerechnet wurden. Diese sind also, da keine Einzelkosten, nicht in die Anschaffungsnebenkosten einzubeziehen. Daher rechnet man

Anschaffungsnebenkosten = 3.300 + 1.500 + 1.200 + 500 + 1.900 + 3.800 + 3.100 + 2.000

= 17.300.

Also lauten die Anschaffungskosten insgesamt

Anschaffungskosten = Anschaffungspreis – Anschaffungspreisminderungen + Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche Anschaffungskosten

= 240.000 – 28.320 + 17.300

= 228.980 €.

b) Abschreibungsplan bei linearer Abschreibung:

 

Abschr.

Restbuchwert

1

30.000

180.000

2

30.000

150.000

3

30.000

120.000

4

30.000

90.000

5

30.000

60.000

6

30.000

30.000

7

30.000

0