Das Grundstück ist kein abnutzbarer Vermögensgegenstand des Anlagevermögens und wird deshalb nicht planmäßig abgeschrieben.
Methode
Die erste Zeile „Grundstücke“ wird insofern nicht verändert, der Wert bleibt bei 300.000 €.
Der Fall ist bei den Bauten schon ein wenig diffiziler. So beträgt die Jahresabschreibung für das Jahr 01 (letzte Spalte des Anlagengitters)
AB = Historische AK/HK·Abschreibungsprozentsatz
= (600.000 + 250.000)·0,03
= 25.500 €.
Die kumulierten Abschreibungen liegen bei
ABkum. = bisherige Abschreibungen + Abschreibung 01
= Anzahl Jahre·Prozentsatz·historische AK/HK + 25.500
= 7·0,03·600 + 25.500
= 151.500 €.
Damit lautet der Restbuchwert am 31.12.01 dann
RBW01 = histor. AK/HK + Zugänge – kumulierte Abschreibungen
= 600.000 + 250.000 – 151.500
= 698.500 €.
Der Restbuchwert ein Jahr vorher, also Ende 00, liegt bei
RBW00 = histor. AK/HK – kumul. Abschreibungen
= 600.000 – 7·0,03·600.000
= 600.000 – 126.000
= 474.000 €.
Damit sieht der Anlagespiegel für das Jahr 01 folgendermaßen aus:
Posten | Histor. AK/HK | Zugänge | Abgänge | Um- buchg. | Zuschr. d. GJ | kum. AB | RBW 31.12.01 | RBW 31.12.00 | AB 01 |
Grdst. | 300 | - | - | - | - | - | 300 | 300 | - |
Bauten | 600 | 250 | - | - | - | 151,5 | 698,5 | 474 | 25,5 |
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