a) Der Abschreibungsplan lautet wie folgt:
Jahr | planmäßige Abschreibung | außerplanmäßige Abschreibung | Zuschreibung | Restbuchwert |
1 | 12.000 | 108.000 | ||
2 | 12.000 | 96.000 | ||
3 | 12.000 | 84.000 | ||
4 | 12.000 | 72.000 | ||
5 | 12.000 | 60.000 | ||
6 | 12.000 | 48.000 | ||
7 | 12.000 | 36.000 | ||
8 | 12.000 | 24.000 | ||
9 | 12.000 | 12.000 | ||
10 | 12.000 | 0 |
b) Bisher werden 120.000 € Anschaffungskosten abgeschrieben. Der Wiederbeschaffungswert liegt künftig bei 100.000 €. Es ist der beizulegende Wert zu ermitteln und darauf eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen.
Abschreibung Alternativanlage =Anschaffungskosten/Nutzungsdauer
= 100.000/10
= 10.000 €.
Am Ende des zweiten Jahres wird der Abschreibungsplan geändert.
Man muss also nach zwei Jahren auf einen Restbuchwert von 80.000 € gelangen. Hierzu ist der Restbuchwert von 96.000 € (siehe Plan aus a) um eine außerplanmäßige (!) Abschreibung von 16.000 € zu reduzieren. Schließlich muss der Restbuchwert von 80.000 € auf eine Restnutzungsdauer von acht Jahren verteilt werden:
Jahr | planmäßige Abschreibung | außerplanmäßige Abschreibung | Zuschreibung | Restbuchwert |
1 | 12.000 | 108.000 | ||
2 | 12.000 | 16.000 | 80.000 | |
3 | 10.000 | 70.000 | ||
4 | 10.000 | 60.000 | ||
5 | 10.000 | 50.000 | ||
6 | 10.000 | 40.000 | ||
7 | 10.000 | 30.000 | ||
8 | 10.000 | 20.000 | ||
9 | 10.000 | 10.000 | ||
10 | 10.000 | 0 |
c) Zugeschrieben werden darf höchstens der Betrag, den man vorher außerplanmäßig abgeschrieben hatte. Im vierten Jahr liegt der Restbuchwert der Maschine bei 75.000 €.
Nach dem geänderten Abschreibungsplan liegt er bei 60.000 €. Unter der Annahme einer dauernden Wertsteigerung und wegen des kaufmännischen Vorsichtsprinzip wird eine Zuschreibung vorgenommen. Sie darf die handelsrechtliche Wertobergrenze der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht überschreiten und beträgt daher 12.000 €. Da vorher bereits 16.000 € außerplanmäßig abgeschrieben worden sind, ist dies der maximal zulässige Wert. Insgesamt wird bei 10.000 € planmäßigen Abschreibungen p.a. jetzt zu wenig abgeschrieben. Daher muss der Abschreibungsbetrag erhöht werden:
Abschreibungab 5. Jahr = Restbuchwert nach Jahr 4/Restnutzungszeit
= 72.000/6
= 12.000 €.
Jahr | planmäßige Abschreibung | außerplanmäßige Abschreibung | Zuschreibung | Restbuchwert |
1 | 12.000 | 108.000 | ||
2 | 12.000 | 16.000 | 80.000 | |
3 | 10.000 | 70.000 | ||
4 | 10.000 | 12.000 | 72.000 | |
5 | 12.000 | 60.000 | ||
6 | 12.000 | 48.000 | ||
7 | 12.000 | 36.000 | ||
8 | 12.000 | 24.000 | ||
9 | 12.000 | 12.000 | ||
10 | 12.000 | 0 |
d) Der Buchwert von 60.000 € zu Beginn des sechsten Jahres auf die beiden letzten Jahre abgeschrieben:
Abschreibung ab 6. Jahr = Restbuchwert Jahr 5/Restnutzungszeit
= 60.000/2
= 30.000 €.
Jahr | planmäßige Abschreibung | außerplanmäßige Abschreibung | Zuschreibung | Restbuchwert |
1 | 12.000 | 108.000 | ||
2 | 12.000 | 16.000 | 80.000 | |
3 | 10.000 | 70.000 | ||
4 | 10.000 | 12.000 | 72.000 | |
5 | 12.000 | 60.000 | ||
6 | 30.000 | 30.000 | ||
7 | 30.000 | 0 |
e) Wenn man von Anfang an gewusst hätte, dass über acht Jahre abzuschreiben ist, so hätte (!) der Abschreibungsplan folgendermaßen ausgesehen:
Jahr | planmäßige Abschreibung | außerplanmäßige Abschreibung | Zuschreibung | Restbuchwert |
1 | 15.000 | 105.000 | ||
2 | 15.000 | 90.000 | ||
3 | 15.000 | 75.000 | ||
4 | 15.000 | 60.000 | ||
5 | 15.000 | 45.000 | ||
6 | 15.000 | 30.000 | ||
7 | 15.000 | 15.000 | ||
8 | 15.000 | 0 |
Am Ende des siebten Jahres läge daher der Restbuchwert bei 15.000 €. Nach dem Plan aus d) wäre damit eine Zuschreibung von 15.000 € vonnöten, damit man von 0 € auf 15.000 € gelangt.
Methode
Da die außerplanmäßige Abschreibung mit 16.000 € passiert ist und bereits 12.000 € zugeschrieben wurden, dürfen nur noch 4.000 € maximal zugeschrieben werden.
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