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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Lösung: Abschreibungsplan

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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung

Lösung: Abschreibungsplan

a) Der Abschreibungsplan lautet wie folgt:

Jahr

planmäßige

Abschreibung

außerplanmäßige

Abschreibung

Zuschreibung

Restbuchwert

1

12.000

  

108.000

2

12.000

  

96.000

3

12.000

  

84.000

4

12.000

  

72.000

5

12.000

  

60.000

6

12.000

  

48.000

7

12.000

  

36.000

8

12.000

  

24.000

9

12.000

  

12.000

10

12.000

  

0

b) Bisher werden 120.000 € Anschaffungskosten abgeschrieben. Der Wiederbeschaffungswert liegt künftig bei 100.000 €. Es ist der beizulegende Wert zu ermitteln und darauf eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen.

Abschreibung Alternativanlage =Anschaffungskosten/Nutzungsdauer

= 100.000/10

= 10.000 €.

Am Ende des zweiten Jahres wird der Abschreibungsplan geändert.

Man muss also nach zwei Jahren auf einen Restbuchwert von 80.000 € gelangen. Hierzu ist der Restbuchwert von 96.000 € (siehe Plan aus a) um eine außerplanmäßige (!) Abschreibung von 16.000 € zu reduzieren. Schließlich muss der Restbuchwert von 80.000 € auf eine Restnutzungsdauer von acht Jahren verteilt werden:

Jahr

planmäßige

Abschreibung

außerplanmäßige

Abschreibung

Zuschreibung

Restbuchwert

1

12.000

  

108.000

2

12.000

16.000

 

80.000

3

10.000

  

70.000

4

10.000

  

60.000

5

10.000

  

50.000

6

10.000

  

40.000

7

10.000

  

30.000

8

10.000

  

20.000

9

10.000

  

10.000

10

10.000

  

0

c) Zugeschrieben werden darf höchstens der Betrag, den man vorher außerplanmäßig abgeschrieben hatte. Im vierten Jahr liegt der Restbuchwert der Maschine bei 75.000 €.

Nach dem geänderten Abschreibungsplan liegt er bei 60.000 €. Unter der Annahme einer dauernden Wertsteigerung und wegen des kaufmännischen Vorsichtsprinzip wird eine Zuschreibung vorgenommen. Sie darf die handelsrechtliche Wertobergrenze der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht überschreiten und beträgt daher 12.000 €. Da vorher bereits 16.000 € außerplanmäßig abgeschrieben worden sind, ist dies der maximal zulässige Wert. Insgesamt wird bei 10.000 € planmäßigen Abschreibungen p.a. jetzt zu wenig abgeschrieben. Daher muss der Abschreibungsbetrag erhöht werden:

Abschreibungab 5. Jahr = Restbuchwert nach Jahr 4/Restnutzungszeit

= 72.000/6

= 12.000 €.

Jahr

planmäßige

Abschreibung

außerplanmäßige

Abschreibung

Zuschreibung

Restbuchwert

1

12.000

  

108.000

2

12.000

16.000

 

80.000

3

10.000

  

70.000

4

10.000

 

12.000

72.000

5

12.000

  

60.000

6

12.000

  

48.000

7

12.000

  

36.000

8

12.000

  

24.000

9

12.000

  

12.000

10

12.000

  

0

d) Der Buchwert von 60.000 € zu Beginn des sechsten Jahres auf die beiden letzten Jahre abgeschrieben:

Abschreibung ab 6. Jahr = Restbuchwert Jahr 5/Restnutzungszeit

= 60.000/2

= 30.000 €.

Jahr

planmäßige

Abschreibung

außerplanmäßige

Abschreibung

Zuschreibung

Restbuchwert

1

12.000

  

108.000

2

12.000

16.000

 

80.000

3

10.000

  

70.000

4

10.000

 

12.000

72.000

5

12.000

  

60.000

6

30.000

  

30.000

7

30.000

  

0

e) Wenn man von Anfang an gewusst hätte, dass über acht Jahre abzuschreiben ist, so hätte (!) der Abschreibungsplan folgendermaßen ausgesehen:

Jahr

planmäßige

Abschreibung

außerplanmäßige

Abschreibung

Zuschreibung

Restbuchwert

1

15.000

  

105.000

2

15.000

  

90.000

3

15.000

  

75.000

4

15.000

  

60.000

5

15.000

  

45.000

6

15.000

  

30.000

7

15.000

  

15.000

8

15.000

  

0

Am Ende des siebten Jahres läge daher der Restbuchwert bei 15.000 €. Nach dem Plan aus d) wäre damit eine Zuschreibung von 15.000 € vonnöten, damit man von 0 € auf 15.000 € gelangt.

Methode

Hier klicken zum AusklappenZuschreibungen sind nur möglich, wenn vorher außerplanmäßig (!) abgeschrieben wurden.


Da die außerplanmäßige Abschreibung mit 16.000 € passiert ist und bereits 12.000 € zugeschrieben wurden, dürfen nur noch 4.000 € maximal zugeschrieben werden.