ZU DEN KURSEN!

Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Lösung: Ermittlung der Anschaffungskosten

Kursangebot | Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung | Lösung: Ermittlung der Anschaffungskosten

Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung

Lösung: Ermittlung der Anschaffungskosten

Bewertung in der Bilanz

Es geht um Anschaffungskosten, § 255 Abs. 1 HGB.

Anschaffungspreis, netto 450.000 €

Anschaffungspreisminderungen

Der Rabatt wird abgezogen, der Bonus hingegen nicht.

Methode

Hier klicken zum AusklappenDass der Bonus nicht abgezogen wird, ist umstritten. Der § 255 Abs. 1 HGB redet davon, dass nur Einzelkosten Eingang finden dürfen in die Anschaffungskosten. Da ein Bonus per Definition gerade nicht dem Gegenstand zuordenbar ist, sondern vielmehr der guten Kundenbeziehung, handelt es sich nicht um Einzel-, sondern vielmehr um Gemeinkosten. Diese dürfen deswegen nicht abgezogen werden.

Also zählen zu den Anschaffungspreisminderungen ausschließlich die Rabatte in Höhe von

Rabatt = vereinbarter Prozentsatz·Nettopreis

= 0,02·450.000

= 9.000 €.

Anschaffungsnebenkosten

Hierzu zählt alles, was notwendig ist, um den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.

Beurkundungsgebühr für den Kaufvertrag2.500

Wenn diese nicht bezahlt wird, so kann der Käufer nicht ins Grundbuch eingetragen werden. Also ist der Eintrag notwendig zur Schaffung der Betriebsbereitschaft, also handelt es sich notwendig um Anschaffungsnebenkosten

Grunderwerbsteuer11.500

Wenn diese nicht bezahlt wird, so wird der Käufer nicht in das Grundbuch eingetragen. Also ist die Bezahlung der Grunderwerbsteuer notwendig zur Schaffung der Betriebsbereitschaft, also Anschaffungsnebenkosten

Eintragsgebühr für die Eigentumsübertragung850

Begründung genauso wie oben.

Abbruchkosten für das Bauernhaus4.000

Wenn dieses nicht abgerissen wird, kann das Grundstück nicht verwertet werden. Also zählt das Abreißen des Bauernhauses zu den Anschaffungsnebenkosten, weil zur Erreichung der Betriebsbereitschaft des Grundstücks notwendig

Also Anschaffungskosten insgesamt:459.850

Nicht gezählt werden:

die Grundsteuer ab Nutzungsübergang jährlich1.500

Da es sich um eine laufende Aufwendung des jeweiligen Jahres handelt und nichts einmaliges, am Anfang anfallendes

Beurkundungsgebühr für die Grundschuld    200
Eintragungsgebühr für die Grundschuld  250

Merke

Hier klicken zum AusklappenFinanzierungskosten dürfen bei den Anschaffungskosten nicht aufgenommen werden!

Bei den Herstellungskosten nur dann, wenn auf den Zeitraum der Herstellung entfallend, bei den Anschaffungskosten überhaupt nicht! Also müssen diese beiden Positionen komplett raus!

Methode

Hier klicken zum AusklappenFinanzierungskosten bei Anschaffungskosten ... komplett nicht reinnehmbar

Finanzierungskosten bei Herstellungskosten ... nur hereinzunehmen, wenn auf den Zeitraum der Herstellung entfallend!


Halten wir die Ergebnisse nochmals fest:

Hilfs-Schema

 

Anschaffungskosten, § 255 Abs. 1 HGB

Anschaffungspreis, grdstzl. netto

450.000

Anschaffungspreisminderungen

 

  Rabatte und Skonti, keine Boni (!)

9.000

Anschaffungsnebenkosten

 

 alles, was notwendig ist, um den

2.500 + 11.500 + 850 + 4.000

 Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen

 

nachträgliche Anschaffungskosten

-

Summe: Anschaffungskosten

459.850