Methode
1. stimmt der „Spruch“
- Ausgabe in diesem Jahr, Aufwand im nächsten bzw.
- Einnahme in diesem Jahr, Ertrag im nächsten
und zusätzlich
2. ist strenger Zeitraumbezug gegeben?
a) Ausgabe jetzt, Aufwand später. Strenger Zeitraumbezug liegt vor. Insofern handelt es sich um einen aktivischer RAP, dieser muss angesetzt werden in Höhe von 12.000 €
b) Zwar ist richtig, von „Einnahme jetzt, Ertrag später“ zu sprechen, aber es liegt trotzdem kein Rechnungsabgrenzungsposten vor, da kein strenger Zeitraumbezug. Ausweis unter „Erhaltene Anzahlung auf Bestellung“, 34.000 €.
c) Ausgabe jetzt, Aufwand später. Strenger Zeitraumbezug. Ausweis unter aktivischer RAP, 300 €.
d) Verbindlichkeit aus Lieferung & Leistung, 25.000 €. Ausgabe jetzt, Aufwand jetzt oder später.
e) Disagio 10.000, aktivischer RAP, Aufwand später, Ausgabe jetzt. Handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht, steuerrechtlich Aktivierungspflicht.
f) Passivischer RAP, 300 €. Einnahme jetzt, Ertrag später.
g) Aufwand jetzt, Ausgabe jetzt. Verbindlichkeit.
h) Verbot der Bildung eines ARAPS.
Achtung: in der Vergangenheit, d.h. Zur Verabschiedung des BilMoGs, gab es ein Wahlrecht auf die Aktivierung des in h) genannten Betrags.
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