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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Aufgabe: Rückstellung für Außenverpflichtungen

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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung

Aufgabe: Rückstellung für Außenverpflichtungen

Die X-AG erteilt einer Werft am 10.10.01 den verbindlichen Auftrag, einen Turbinentanker zu bauen. Die Werft nahm diesen Auftrag an, der Preis liegt bei vereinbarten 93.000.000 €. Allerdings gab es am 2.11.01 eine Krise, so dass der Schiffsbau für die X-AG unrentabel wurde. Der Tanker hätte nach Fertigstellung verschrottet werden müssen zu einem Schrotterlös von insg. 10.000.000 €. Ab Mitte Dezember 01 verhandelt die X-AG mit der Werft um eine einvernehmliche Lösung. Hierbei bot die Werft der X-AG an, statt des großen Tankers ein kleineres Modell zu bauen. Schließlich wird im April 02 zwischen der Werft und der X-AG einvernehmlich der Vertrag vom 10.10.01 zum Bau des Tankers aufgehoben. Die Werft verzichtet hierbei auf die Stornierungskosten nach § 649 BGB, die ca. 6.000.000 € betragen hätten. Wie wird Ende 01 bilanziert?